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Rocker dürfen Geheimdokument von Innenministerium ins Netz stellen

Ein Landgericht hebt eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung auf - das rheinland-pfälzische Innenministerium reagiert gelassen.

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Frankenthal. Die Rockerbande Hells Angels darf vorerst ein Geheimdokument des rheinland-pfälzischen Innenministeriums zur Bekämpfung von Rockerkriminalität veröffentlichen. Das Landgericht Frankenthal hob am Dienstag eine einstweilige Verfügung auf, die den Rockern bisher untersagte, den internen Bericht im Internet zu publizieren. Laut einem Gerichtssprecher hatte das Land zu lange gewartet, bis es den Eilantrag auf ein Verbot gestellt hatte. In dem Geheimpapier seien unter anderem Informationen zu Razzien gegen das Rockermilieu enthalten.

Es sei bereits im Juli bekannt gewesen, dass eine Landauer Untergruppe der Hells Angels das Dokument ins Netz gestellt habe. Laut dem Gerichtssprecher hat das Land aber erst am 20. September mit dem Eilantrag reagiert. Damit habe es nach Ansicht der Richter gezeigt, dass das Verfahren nicht so eile wie behauptet.

Dokument enthält Informationen über Razzien

Ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz sagte am Dienstag auf dapd-Anfrage, die Gerichtsentscheidung werde juristisch beurteilt, sobald sie in schriftlicher Form vorliege. „Wir haben hier keinen Krisenstab und sind nicht in heller Aufregung“, betonte der Sprecher. Das Gericht habe außerdem nur zu dem Eilantrag des Landes entschieden - die Richter hätten aber darüber hinaus nicht bewertet, ob es prinzipiell zulässig ist, das Dokument zu veröffentlichen.

Der Präsident des Landeskriminalamts, Wolfgang Hertinger, hatte Ende 2012 erläutert, dass das Strategiepapier die wesentlichen Aufgaben der Polizei, strategische Ziele sowie Informationswege der Behörden beschreibe. Dem Gerichtssprecher zufolge finden sich in dem Dokument auch Informationen über Razzien der Ermittler. Wie das Papier in die Hände der Landauer Gruppierung gelangte, ist noch unklar.

Gegen die Entscheidung des Frankenthaler Landgerichtes ist die Berufung vor dem Oberlandesgericht möglich. (dapd)