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Feste Regeln für Wahlwerbung

Bisher entschied die Gemeinde Wachau nach Einzelfall. Jetzt gibt es eine verbindliche Richtlinie.

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© Archivfoto: Thorsten Eckert

Von Thomas Drendel

Wachau. Bis zur Landtagswahl und der Europawahl im Jahr 2019 ist noch etwas Zeit. Doch dann will Wachau gewappnet sein. Die Gemeinde hat jetzt Regelungen, die wildes Plakatieren verhindern soll. Seit wenigen Tagen ist die sogenannte Wahlwerbesatzung in Kraft. „Danach darf jede Partei oder Wählervereinigung an maximal sechs Standorten pro Ortsteil doppelseitige Plakate aufhängen“, teilt der Wachauer Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) mit. Ein Zupflastern ganzer Straßenzüge soll so verhindert werden.

Auch sollen die Politiker nicht ewig den Wachauern entgegenlächeln. Spätestens bis sieben Tage nach dem Wahltermin müssen die Plakate von den Parteien wieder entfernt werden. Geschieht das nicht, dann übernimmt das die Gemeinde. Die Kosten werden den Parteien oder Wählervereinigungen dann in Rechnung gestellt. Hässliche, vom Regen aufgeweichte oder von Randalierern heruntergerissene Plakate sollen ebenfalls nicht das Straßenbild verunzieren. „Sie sind unverzüglich zu ersetzen oder zu beseitigen.“

Verbreitet waren in Wachau die Doppelplakate an Laternen. Bei der nächsten Wahl könnten aber auch die riesigen Aufsteller zu sehen sein, wie sie vor allem aus Städten bekannt sind. Die neue Richtlinie erlaubt Großflächenplakate bis zu einer Größe von 3,6 x 2,6 Metern. Für alle Plakate gilt: Autofahrern dürfen sie die Sicht nicht versperren.

In der Gemeinde Wachau fehlte eine Wahlwerbesatzung. Bisher entschied die Gemeindeverwaltung über jede Anfrage der Parteien einzeln. In den Anträgen ist nach ihren Angaben meist schon genau formuliert, wie viele Plakate aufgehangen werden sollen und um welche Größe es sich handelt. Lange Zeit machte Wachau keine Einschränkungen. Es gab lediglich Hinweise, an welchen Straßen Plakate nicht aufgehängt werden dürfen. Erst bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr schränkte die Gemeinde die Zahl auf sechs Doppelplakate in jedem Ortsteil pro Partei ein.

Dass die Parteien nicht immer ihren Pflichten nachkommen und die Wahlwerbung oft zu lange hängen lassen, zeigte sich beispielsweise 2009. Damals hängten Mitarbeiter des Bauhofs Wachau die verbliebenen Wahlplakate im gesamten Gemeindegebiet kurzerhand ab. Die Kosten wurden den Parteien entsprechend in Rechnung gestellt.