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Richterin droht mit Rauswurf

Ein 35-jähriger Döbelner stand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht. Dort benahm er sich daneben.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Zu einem heftigen, lautstarken Wortgefecht zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten kam es in einer Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln. Einer warf dem anderen vor, ihn provoziert zu haben. Erst als Richterin Christa Weik dem Angeklagten drohte, ihn für die Zeit der Zeugenbefragung aus dem Saal zu werfen, gaben die Streithähne Ruhe.

Vorgeworfen wurden einem 35-jährigen Döbelner Sachbeschädigung und Körperverletzung. Im Juni soll er in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Döbeln mit der Faust gegen die Glasscheibe der Wohnzimmertür geschlagen haben. Das Glas ging zu Bruch. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200 Euro. Außerdem soll er einen Bekannten zweimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf, und Prellungen.

Weil die Ex-Lebensgefährtin und der Geschädigte in der ersten Verhandlung als Zeugen fehlten, musste ein weiterer Prozesstermin vereinbart werden (DA berichtete). In der Vernehmung erklärte der Geschädigte, dass der Angeklagte im Streit auf ihn zugestürmt sei und ihn geschlagen habe. Der Geschädigte hatte vom Angeklagten ein Fahrrad geborgt. Weil er es zu spät zurückgab, war der Beschuldigte sauer. Er ging zur Wohnung des Opfers und wollte es zur Rede stellen.

Bei der lautstarken Auseinandersetzung im Gerichtssaal verplapperte sich der Mann auch noch. Zunächst hatte er noch behauptet, er habe keine Handschuhe getragen, die mit Quarzsand gefüllt waren, als er zuschlug. Die Frau bestätigt in ihrer Zeugenvernehmung die Aussage des Angeklagten. Beide hatten sich gestritten. „Ich habe ihm CDs an den Kopf geworfen und ihm einen Schlag auf die Nase versetzt“, sagte sie. Dann sei sie ins Wohnzimmer gerannt und habe die Tür mit dem Fuß zugehalten. Der Angeklagte hätte von draußen gegen die Tür gedrückt. Dabei wäre das Glas kaputtgegangen.

Richterin Christa Weik stellt mit Einverständnis der Staatsanwältin Angelika Rickert das Verfahren gegen Auflage ein. Der Angeklagte muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sollte er dem nicht nachkommen, wird der Prozess neu aufgenommen. Dann wird er verurteilt. „Ich erkenne, dass der Geschädigte sie provoziert hat“, sagte sie. Und die Staatsanwältin meinte: „Ein Unschuldslämmchen kann der Geschädigte nicht sein.“