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Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt

Für das nachträgliche Verfälschen seiner Urteile ist ein suspendierter Dessauer Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Halle. Für das nachträgliche Verfälschen seiner Urteile ist ein suspendierter Dessauer Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er habe sich der Rechtsbeugung und der schweren Urkundenfälschung in vier Fällen schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens am Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt am Mittwoch.

Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann war angeklagt, als Vorsitzender Richter einer Berufungsstrafkammer zwischen 2005 und 2007 fünf Urteile im Nachhinein schriftlich ergänzt und überarbeitet zu haben. Durch sein Handeln seien für Verurteilte die Chancen gesunken, mit einer Revision gegen das Urteil vorzugehen.

Das Gericht folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. In einem Fall sah es die Vorwürfe aber nicht als erwiesen an. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Seit 2008 befassen sich unterschiedliche Gerichte mit dem Fall. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch einer anderen Kammer des Landgerichts Halle aufgehoben. Deshalb musste neu verhandelt werden. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)