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Richter bewahren deutsche Energiepolitik vor Katastrophe

EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom aus Nachbarstaaten unterstützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden.

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Luxemburg. EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom aus Nachbarstaaten unterstützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden. Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens. Damit ist auch die in Deutschland geltende Beschränkung beim Import für Ökostrom mit dem EU-Recht vereinbar.

Das Urteil hat wegweisende Bedeutung für Deutschland. Hier war befürchtet worden, dass die komplette Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn die Produzenten von Ökostrom aus Nachbarländern versuchen würden, die üppigen Fördertöpfe Deutschlands anzuzapfen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem „klaren und deutlichen Signal“. Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der Bundesregierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das neue Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG).

Im konkreten Fall hatte der finnische Windkraftbetreiber Alands Vindkraft geklagt. Die Firma betreibt Windräder auf den finnischen Alands-Inseln vor dem schwedischen Festland und wollte an die Ökostrom-Förderung von Schweden angeschlossen werden, weil sie dorthin ihren Strom liefert. Stockholm lehnt das ab, weil die Windräder nicht auf schwedischem Territorium stehen.

Nach Ansicht der Richter behindert die Förderregelung zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen. Die Förderung sei wichtig, um langfristige Investitionen in grüne Energie voranzubringen, so die Richter. (dpa)