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Richter beeindruckt von Angeklagtem

In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat ein 23-jähriger Räuber und Drogenjunkie sein Leben in den Griff bekommen.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Es kommt nicht häufig vor, dass der Vorsitzende einer Jugendkammer am Landgericht Dresden das Verhalten des Angeklagten als vorbildlich lobt. Natürlich meinte Richter Andreas Ziegel das Nachtatverhalten des 23-jährigen Dresdners, den er am Montag vor sich hatte. Offen und ehrlich habe der Angeklagte die Vorwürfe gestanden und auch über unangenehme Punkte seines Lebens gesprochen. „Das erleben wir hier selten“, sagte Ziegel.

Noch als Heranwachsender hatte 23-Jährige einen anderen überfallen, ihn in einem Keller mit einem Messer bedroht und seine Wertsachen geraubt. Gemeinsam mit zwei Komplizen stürmte er eine Wohnung und schlug mit einem Teleskopschlagstock auf den Mieter ein, ehe das Trio die Bude des massiv Verletzten ausräumte. Von anderen ließ er sich Handys als Pfand geben, doch anstatt ihnen die Geräte wieder zurückzugeben, hat er sie in Crystal umgesetzt. Die schlimme Zeit endete erst, als der damals Obdachlose im August 2015 für vier Monate in Untersuchungshaft wanderte.

Die Anklage – vom Dezember 2015 – warf dem jungen Mann unter anderem zwei Raubüberfälle, gefährliche Körperverletzung und Unterschlagung vor. Die Mindeststrafe allein für schweren Raub beträgt fünf Jahre nach dem Erwachsenenstrafrecht. Glück für den Angeklagten war nicht nur sein Alter, sondern die viele Zeit, die inzwischen vergangen ist. In den vergangenen zweieinhalb Jahren hat er gezeigt, dass er keine Drogen mehr nimmt und sein Leben im Griff hat. Verteidigerin Ines Kilian sagte sogar, bei einer zeitnahen Verhandlung wäre ihr Mandant wohl wegen einer angeblichen Persönlichkeitsstörung stigmatisiert worden, die gar nicht vorgelegen habe. Es seien vielmehr Reifedefizite gewesen, wie man jetzt wisse.

Staatsanwaltschaft und Jugendkammer teilten diese Sicht offensichtlich. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 20 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der 23-Jährige monatlich 25 Arbeitsstunden leisten, so lange er noch keinen Job hat.