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Reichsdeutscher bleibt in U-Haft

Trotz eines Angebots der Justiz, die Sache zu beenden, pocht der mutmaßliche Betrüger auf seine Unschuld.

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Von Alexander Schneider

Siegfried B. muss sich seiner Sache entweder sehr sicher sein oder ihm ist die Tragweite seiner Entscheidung nicht bewusst. Gestern hat der sogenannte Reichsdeutsche, der seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt, eine Verfahrensabsprache ausgeschlagen, nach der er bereits am Freitag möglicherweise auf freiem Fuß gewesen wäre. „Ich kann nicht gestehen, was ich nicht gemacht habe“, sagte der Angeklagte, der die Gesetze der Bundesrepublik und die Legitimität der Prozessbeteiligten und des Gerichts nicht akzeptiert.

Schon seit Anfang März muss sich Siegfried B. vor dem Amtsgericht Dresden wegen Betruges in 47 Fällen, Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Laut Anklage hat er Anlegern Finanzprojekte für ein von ihm geplantes Gesundheitszentrum in Dresden vorgegaukelt. Für ein Darlehen von 1.000 Euro sollten die Betrogenen innerhalb von zwei Jahren eine Rendite von einer Million Euro ausgezahlt bekommen. 129.000 Euro habe er so eingenommen, 103.000 Euro an eine anderweitig verfolgte Beteiligungsgesellschaft eines Udo G.s geleitet und den Rest für sich verwendet. Weitere 105.000 Euro soll B. von Kunden eigens für diese Gesellschaft ergaunert haben. Außerdem soll der Angeklagte seine Partnerin geschlagen und sie in sein Auto gezerrt haben.

Betrogener Betrüger?

Gestern hätte B. die Chance gehabt, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonzukommen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ullrich Stein schlug dem 53-Jährigen nach einem Rechtsgespräch mit dem Staatsanwalt und Verteidiger Thomas Zeeh vor, ihn angesichts der langen U-Haftzeit „nur“ für einen Teil der angeklagten Betrügereien zu verurteilen und die übrigen Vorwürfe einzustellen. Dazu müsse B. jedoch einräumen, dass er den Geschädigten nicht gesagt habe, wie riskant die Anlagen seien und dass selbst ihre Einlagen nicht geschützt gewesen seien.

B. sagte jedoch wiederholt, die Geschädigten hätten das Risiko gekannt, auch wenn es nicht im Vertrag gestanden habe. „Das hab ich vielleicht vergessen. Ich bin auch kein Rechtsanwalt“, sagte der Angeklagte. Er sehe nicht, dass er einen Betrug begangen habe. Die Finanzierung sei korrekt gewesen. Er selbst sei von Udo G. betrogen worden.

Richter Stein will jetzt alle Zeugen laden: 63 aus dem ganzen Bundesgebiet und Österreich sollen nun gehört werden. Der Prozess wird fortgesetzt.