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Reichsbürger vor Gericht

Ihre Prozesse erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit. Die Extremisten sorgen weiter für Probleme.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen. Ausnahmezustand am Amtsgericht Meißen. Wer die seit einiger Zeit üblichen Kontrollen am Eingang hinter sich gebracht hat, ist noch lange nicht im Saal. Zwölf Polizisten stehen im Gang des Gerichtes. Jeder einzelne Besucher wird akribisch kontrolliert, Leibesvisitationen eingeschlossen. Ohne gültigen Personalausweis kommt niemand rein. Etliche Sympathisanten der Angeklagten müssen das Gerichtsgebäude wieder verlassen. Es sind Reichsbürger, die weder die Bundesrepublik anerkennen, noch deren Organe. Und folglich auch keine bundesdeutschen Ausweise besitzen.

Lange Zeit wurde die Reichsbürgerszene belächelt, wurden deren Protagonisten als Spinner abgetan. Der Meißner Amtsgerichtsdirektor Michael Falk erhielt schon vor Jahren ein Schreiben des „Reichsverfassungsrechtlichen Staates Deutsches Reich“. Verfasst hatte das Schreiben eine Dagmar Sybille Tietzsch. Sie selbst nennt sich Richterin und „1. Stellvertretende Präsidentin des Reichsgerichtes“. Inhalt des Schreibens: Eine Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen den „vermeintlichen Direktor“ des „vermeintlichen Amtsgerichtes Meißen“. Angeklagt wurde der Jurist wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen das Völkerrecht, Hochverrat, Reichsverfassungshochverrat und versuchter Freiheitsberaubung ohne Lizenz“.

Doch dann wurde aus vermeintlichem Spaß Ernst. Mit den Angriffen von Mitgliedern des inzwischen verbotenen und aufgelösten Deutschen Polizeihilfswerkes auf einen Meißner Gerichtsvollzieher in Bärwalde wurde eine rote Linie überschritten. „Der Staat muss hier mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren, darf sich das nicht bieten lassen“, sagte der Jurist schon damals. Sein Richterkollege Andreas Poth setzte das nun um. In mehreren Verfahren wurden in diesem Jahr am Amtsgericht Meißen die dort beteiligten Reichsbürger wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit einer einzigen Ausnahme zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Der Rechtsstaat in Form des Amtsgerichtes Meißen setzte ein starkes Zeichen, das allerdings durch das Landgericht Dresden konterkariert wurde. Im Berufungsverfahren gegen den Gründer des Deutschen Polizeihilfswerkes Volker Schöne setzte es die Strafe herab und gab Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Ein Revisionsverfahren hat bisher nicht stattgefunden. Das Landgericht hat bisher keine weiteren Berufungsverfahren angesetzt, wartet offenbar das Ergebnis der Revision ab.

Doch wer sind eigentlich die Reichsbürger? Im Falle der Leute, die dem Polizeihilfswerk angehörten oder mit diesem sympathisierten und den Gerichtsvollzieher bedrohten, vor allem ältere Männer mit einem Hang zu Uniformen und Waffen. In der Regel sind es Leute, die mit ihrem Leben nicht zurecht kommen, ehemalige Polizisten oder Offiziere, die wegen Stasiverbindungen entlassen wurden. „Meist aber sind es ganz normale Menschen, die staatlichem Druck ausgesetzt sind, beispielsweise durch Bußgeldsachen, aber auch Zwangsversteigerungen. Indem sie den Staat und damit geltendes Recht nicht anerkennen, glauben sie, sich auf diese Weise einer Strafverfolgung entziehen zu können“, so der Amtsgerichtsdirektor.

Auch außerhalb dieser Verfahren beschäftigt das Phänomen Reichsbürger weiter die Ämter und Behörden. „Es gibt nach wie vor Schreiben von Reichsbürgern mit Drohungen. Betroffen sind alle Abteilungen des Amtsgerichtes bis hin zum Grundbuchamt“, sagt der Gerichtsdirektor. Von einer neuen Masche, dem sogenannten Malta-Inkasso, ist das Amtsgericht Meißen jedoch noch nicht betroffen. Dabei stellen Reichsbürger bei einem Inkasso-Unternehmen auf Malta Forderungen auf, die dann in ein amerikanisches Schuldenregister eingetragen und eingetrieben werden. „Wir sind da bisher nicht aufgeführt. Mir sind aber Beispiele bekannt, dass sich Mitarbeiter von Behörden extra nach Malta begeben mussten, um die Forderungen abzuwehren“, sagt Michael Falk.

Der Direktor will jetzt bei Schreiben von Reichsbürgern Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Bedrohung, Erpressung und Nötigung stellen. „Ich werde jeden Fall anzeigen, das ist meine Pflicht als Dienstvorgesetzter“, sagt er.

Wenn Reichsbürger überhaupt vor Gericht erscheinen, dann meist mit einem Verteidiger, der kein Anwalt ist und damit auch nicht zugelassen wird. Dann erklären sie, dass das Gericht gar nicht zuständig ist. Oft müssen Reichsbürger vor Gericht, weil sie Bußgelder nicht bezahlen. Einen solchen Fall hatte auch Michael Falk. Weil der Angeklagte nicht erschien, erließ der Richter einen Strafbefehl und verhängte eine Geldstrafe von 500 Euro. Das Bußgeld, das der Mann sich weigerte zu zahlen, betrug im Vergleich dazu übrigens gerade einmal 75 Euro.