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Reichsbürger muss nicht in U-Haft

Nach der spektakulären Flucht vom Gericht zum „Italienischen Dörfchen“ ermittelt die Polizei gegen den Freitaler BMW-Fahrer.

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© dpa

Uwe W. aus Freital hat Glück gehabt, dass der Kripo-Beamte nur leicht verletzt wurde. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden sagte, aufgrund der geringen Verletzungsfolgen habe die Behörde keinen Haftbefehl gegen den 51-Jährigen beantragt. Gegen W. werde jedoch nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Am Donnerstag hat W. versucht, vor einer Polizeikontrolle zu fliehen. Als Beamte des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) den Mann vor dem Justizzentrum am Sachsenplatz überprüfen wollen, fuhr der 51-Jährige laut Polizei überraschend los. Ein Beamter (37) sei zu W. ins Auto gesprungen, um ihn aufzuhalten. Dennoch fuhr W. rund eineinhalb Kilometer. Erst am Terrassenufer stoppte der BMW Kombi vor dem „Italienischen Dörfchen“. Eine Zivilbeamtin bedrohte W. mit ihrer Pistole, schrie ihn mehrfach an, das Lenkrad loszulassen, und nahm ihn fest. Der Kripobeamte erlitt eine kleine Schürfwunde am Bein. Er sei nicht „mitgerissen“ worden, wie es anfangs befürchtet worden war, sondern habe sich im BMW befunden – mehr oder weniger mit W. auf dem Fahrersitz.

Bei Uwe W. handelt es sich um einen sogenannten Reichsbürger. Die Bewegung erkennt Gesetze und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Vor der Kontrolle war W. bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Dresden. Es ging um ein Anwesen in Bärwalde im Landkreis Meißen, wo auch W. einen Wohnsitz hat. Uniformierte „Reichsbürger“, die sich als „Deutsches Polizeihilfswerk“ (DPHW) ausgaben, hatten dort im November 2012 einen Gerichtsvollzieher angegriffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem gegen das DPHW wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Möglicherweise war dieses Ermittlungsverfahren auch der Anlass für die Kontrolle W’s. (lex)