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Reichsbürger hält Haus in Weinböhla besetzt

Der Mann weigert sich, nach der Versteigerung aus einem Eigenheim auszuziehen und zahlt auch keine Miete.

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Von Jürgen Müller

Das ist schon ganz schön dreist: Da wohnt einer jahrelang in einem Eigenheim, das ihm gar nicht oder jedenfalls nicht allein gehört, und weigert sich beharrlich, Miete oder Nutzungsentschädigung zu zahlen. Er sitzt wie ein Kuckuck im fremden Nest. Als der Gerichtsvollzieher auftaucht, legt er einen „Mietvertrag“ vor. Dieser „Mietvertrag“ hat eine Laufzeit von 30 Jahren, und nach diesem ist die Miete für diese 30 Jahre im Voraus bereits von seiner Lebensgefährtin bezahlt worden. Als Mietpreis für das große Eigenheim in bester Lage Weinböhlas sollen nach diesem Mietvertrag zehn Euro im Monat angegeben worden sein. Nicht pro Quadratmeter, sondern für das gesamte Haus.

Das Eigenheim gehörte der Ex-Frau des 54-jährigen Angeklagten. Durch die Heirat wurde der Mann Eigentümer der Hälfte des Grundstückes. Nach der Trennung zog die Frau aus, der Angeklagte bewohnte fortan das Haus allein. Doch seiner Ex zahlt er nichts. Die Frau setzt schließlich eine Teilungsversteigerung durch. Eine Dresdner Immobilienfirma erwirbt das Haus, jetzt gehen die Probleme erst richtig los. Denn der Mann, der ein sogenannter „Reichsbürger“ ist, weigert sich, Miete zu bezahlen oder auszuziehen. „Das Grundstück war total vermüllt“, erinnert sich ein Mitarbeiter der Immobilienfirma. Ein Gerichtsvollzieher soll 40.000 Euro veranschlagt haben, die das Beräumen des Grundstücks und das Einlagern der Gegenstände gekostet hätte. Geld, das die Immobilienfirma hätte vorschießen müssen. Zur ersten Räumung im Februar 2013 legt der Angeklagte schließlich einen gefälschten Mietvertrag vor. Erst später wird ein Zivilgericht feststellen, dass der gesamte Vertrag Lug und Trug war. So kommt es zu einem zweiten Räumungstermin. Erneut weigert sich der Angeklagte, aus dem Haus auszuziehen, erneut legt er einen gefälschten Mietvertrag, diesmal von einer anderen Firma, vor. Zu seiner Unterstützung hat er rund 20 Sympathisanten, ebenfalls „Reichsbürger“ , mitgebracht. „Es war eine sehr angespannte Atmosphäre, schließlich standen den 20 Reichsbürgern nur zehn Polizisten gegenüber“, erinnert sich der Mitarbeiter der Immobilienfirma. Doch der Polizei gelingt es, die ungebetenen Zaungäste zu verdrängen. Immobilienfirma und Angeklagter einigen sich, dass der Mann bis Ende Februar vorigen Jahres das Haus zu räumen hat. Tatsächlich braucht er damit bis Ende April.

Wegen gemeinschaftlichen Betrugs sollten sich der Mann, der inzwischen in Radebeul wohnt, und seine Lebensgefährtin vor dem Meißner Amtsgericht verantworten. Doch die beiden erschienen nicht. „Reichsbürger“ erkennen bekanntlich weder die Bundesrepublik Deutschland als Staat noch deren Institutionen an. So geht das Gericht ins Strafbefehlsverfahren über. Die Richterin verurteilt die beiden Angeklagten „antragsgemäß“. Die Staatsanwältin hatte allerdings gar keinen Antrag gestellt, jedenfalls nicht in öffentlicher Sitzung. Zu welchen Strafen die beiden Angeklagten verurteilt wurden, wollte das Amtsgericht Meißen auch auf Nachfrage nicht sagen. Für Betrug sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Per Strafbefehl können allerdings nur Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu maximal einem Jahr verhängt werden.

Gehen die Verurteilten gegen den Strafbefehl in Einspruch, gibt es eine mündliche Verhandlung. Es wird nicht die letzte sein in dieser Sache. Die Immobilienfirma geht auch zivilrechtlich gegen den Angeklagten vor, fordert insgesamt 40.000 Euro Schadenersatz, darunter 10.000 Euro für die Beräumung, 20.000 Euro für entgangene Miete für knapp zwei Jahre und insgesamt rund 10 000 Euro Anwaltskosten.

Am Geld dürfte es nicht scheitern, denn das hat der Angeklagte. Für den hälftigen Anteil an dem Grundstück soll er 60.000 Euro erhalten haben.

Ob die Angeklagten gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, ist noch offen. „Bis jetzt habe ich noch nichts vom Gericht erhalten. Sollte ein Schreiben eintreffen, werde ich entscheiden, ob und wie ich dagegen vorgehe“, sagte der Angeklagte am Freitag der SZ. Von dem Gerichtstermin in der vergangenen Woche habe er nichts gewusst. Dabei war er ordnungs- und fristgemäß geladen worden. Die Ladung, die an seine neue Adresse gerichtet war, kam jedoch zurück an das Gericht.