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Regenwasser im Kanal kostet Geld

63 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche verlangt der Zweckverband ab 2018. Die Berechnung ist recht einfach.

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© Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Leisnig. Ab dem kommenden Jahr verlangt der Abwasserzweckverband (AZV) Leisnig von seinen 3 700 Kunden Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung. „Und zwar jährlich 63 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche“, sagte AZV-Geschäftsführer Michael Tecklenburg am Donnerstag während der Verbandsversammlung. Vier Bürger hatten sich eingefunden, um sich über die neue Gebührenkalkulation zu informieren und ihrem Ärger Luft zu machen. Sie können nicht nachvollziehen, weshalb der Verband Geld für die Entsorgung von Wasser erhebt, das vom Himmel kommt. „Wichtig ist: Es entstehen nur dann Kosten, wenn Wasser ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird“, erläuterte Tecklenburg.

Die Idee, ab Januar die Entsorgungsgebühr nach Schmutz- und Regenwasser getrennt abzurechnen, stammt nicht vom AZV. „Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe, um eine Bundesvorschrift. Wir und der AZV Döbeln-Jahnatal sind die einzigen Verbände in der Region, die diese Niederschlagswassergebühr nicht getrennt erheben. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen schreibt es uns aber so vor“, erklärte der Verbandsvorsitzende, Leisnigs Bürgermeister Tobias Goth (CDU). Sein Parteikollege Ronald Kunze (parteilos) pflichtete ihm bei: „Das passiert auch unter Androhung von Strafen. Und da sind wir schnell im 100 000er-Bereich.“ Hintergrund sei, dass man kein Regenwasser durch die Kläranlagen pumpen möchte. Schließlich verbraucht dies Energie. „Deshalb werden getrennte Kanäle gebaut und das Oberflächenwasser um die Kläranlagen herum geleitet“, so Kunze.

Aus diesem Grund habe der AZV Leisnig bei der Berechnung der Kosten folgenden gesetzlichen Vorgabe zugrunde gelegt: „Maßstab ist die Größe der versiegelten Dachfläche. Hinzu kommen alle voll-, teil- und gering versiegelten Flächen, von denen aus Wasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird“, so Michael Tecklenburg. Der Preis von 63 Cent pro Quadratmeter und Jahr gilt immer. „Zur Berechnung ziehen wir einen Flächenfaktor heran“, sagte er. Für vollversiegelte Flächen, die betoniert oder asphaltiert sind, gilt der Faktor 100 Prozent. „Als teilversiegelt gelten beispielsweise in Sand verlegte Pflastersteinflächen. Hierbei werden 60 Prozent der Fläche zugrunde gelegt. Ist dieses Areal 100 Quadratmeter groß, zahlt der Kunde jedoch nur für 60 Quadratmeter“, erläuterte er. Mit Kies oder losem, ungebundenem Material versiegelte Flächen fallen in die dritte Kategorie. Hier betrage der Berechnungsfaktor 50 Prozent.

Per Brief wurden die Kunden zunächst einmal befragt, um zu erfassen, wer, in welchem Umfang wo Regenwasser einleitet. „Voraussichtlich Ende Januar 2018 bekommt jeder Grundstückeigentümer seine individuelle Aufschlüsselung der Gebührenkalkulation zugeschickt“, sagte der AZV-Geschäftsführer. Diese solle der Kunde auf Richtigkeit prüfen. „Die eigentlichen Gebührenbescheide werden Ende März, Anfang April erlassen“, sagte er.

Für Zisternen zur Löschwasserentnahmen würden Sonderregelungen gelten, die im Einzelfall zu prüfen seien. „Es kommt auf die Bauart und das Fassungsvermögen an. Gebühren werden nur für diejenigen erhoben, die einen Überlauf in einen öffentlichen Kanal haben“, so Michael Tecklenburg.