SZ +
Merken

Rauchmelder hätte Tod verhindert

Nach dem tragischen Unglück im Betreuten Wohnen in Großenhain wird nun über mehr Sicherheit diskutiert.

Teilen
Folgen
NEU!
© Fischer Press

Von Kathrin Krüger-M., Catharina Karlshaus und Susanne Plecher

Landkreis. Nach dem Brand kurz vor Weihnachten ist im Betreuten Wohnen am Großenhainer Bobersberg wieder Ruhe eingekehrt. Bis auf zwei Mieter sind alle Senioren zurück in ihren Wohnungen, ein Stockwerk muss nach dem Feuerwehreinsatz noch gereinigt werden. Die Frage steht im Raum: Was löste den Brand aus, bei dem eine 68-jährige Mieterin in ihrer Wohnung starb? Ein Rauchmelder hätte ihren Tod verhindern können, denn im Schlaf konnte sie wohl die Gefahr nicht riechen.

Diakonie-Seniorenzentrum prüft, Wohnungen nachzurüsten

Hausleiterin Katrin Wittig-Lau hat nach dem Brand nicht nur sofort die Brandsicherung überprüfen lassen. Sie hat auch bei Sicherheitsfirmen angefragt, wie sich die Wohnungen nachrüsten lassen. „Das wäre eventuell mit einer Umlage für die Bewohner verbunden“, so Wittig-Lau. Gesetzlich verpflichtet ist die Diakonie-Einrichtung zu solchen Meldern in den Wohnungen nicht. „Wir haben welche in den öffentlichen Bereichen mit direkter Weiterleitung an die Feuerwehr“, so die Heimleiterin.

Pro Civitate in Großenhain hat jetzt Rauchmelder bestellt

Steffen Kummerlöw, Chef des Großenhainer Pro-Civitate-Seniorenzentrums, hat sich gleich an seine Geschäftsführung gewandt. Für das zur Einrichtung gehörende altersgerechte Wohnen habe er eine entsprechende Anzahl von Rauchmeldern bestellt. „Es handelt sich ja bei diesen Wohnungen um keine Form der Betreuung. Die älteren Herrschaften haben mit uns einen ganz normalen herkömmlichen Mietvertrag abgeschlossen“, so Kummerlöw. In diesem werde allerdings darauf hingewiesen, dass ein Rauchmelder empfohlen wird.

Bei Advita gibt es solche Geräte nur auf Wunsch der Mieter

Im Wohnpark, den die Advita im ehemaligen Möbelspeicher Großenhain eingerichtet hat, gibt es unterschiedliche Brandschutzkonzepte. Im betreuten Wohnen sind vom Vermieter generell keine Brandmeldeanlagen vorgesehen. „Sie werden vom Verwalter ausgerüstet“, so Architekt Joachim Hannemann. Das geschieht jedoch nur auf Wunsch der Mieter. Bislang gebe es in den Großenhainer Wohnungen keine Rauchmelder, so Objektbetreuer Dirk Schumann. Allerdings sind die langen Flure auf den Etagen mit Brandschutztüren ausgestattet. Sensoren reagieren auf Rauch und schließen selbst bei Stromausfall.

Im Alten Amtsgericht gehören Rauchmelder künftig dazu

In die fünf behindertengerechten Wohnungen, die derzeit im Alten Amtsgericht Großenhain entstehen und auch für ein Betreutes Wohnen vorgesehen sind, sind Rauchmelder bereits eingebaut worden. „Im gesamten Haus haben wir eine Rauchmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr“, sagt Bauherr Jens Karitzki. Das sei eine Auflage im Brandschutzkonzept für das Gebäude gewesen.

Keine solchen Geräte im Pflege Wohnpark am Remonteplatz

Nach SZ-Informationen sind die Zimmer der Bewohner am Remonteplatz nicht mit Rauchmeldern ausgestattet, ebenso nicht im altersgerechten Wohnen an der Meißner Straße 19. Die Pflicht, Rauchmelder zu installieren, besteht für Mietwohnungen gesetzlich auch erst seit diesem Jahr: Allerdings nur für Neubauten und jetzt sanierten Altbau. Für alle anderen wird es nur empfohlen. Auch im betreuten Wohnen sind dafür allerdings die Mieter selbst verantwortlich. Frank Stritzke, Geschäftsführer bei der Volkssolidarität (VS), würde das aber für alle Pflege- und Betreuungsformen zur Bedingung machen. „Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Bewohner“, so Stritzke. In seinen Häusern in Coswig, Meißen und Radeberg seien Funkrauchmelder installiert, für die der Bewohner fünf Euro im Monat in den Nebenkosten trage. Fehlalarmierung nimmt der Anbieter dabei in Kauf. Das passiere fast wöchentlich, wenn zum Beispiel Essen anbrennt, so Stritzke.

Vorschrift in Riesas Pflegeheimen, Nachholbedarf beim Betreuten Wohnen

Riesas Altenheime wie das Haus 1 des Pflege- und Betreuungszentrums Riesa am Hospitalweg sind längst mit Rauchmeldern ausgestattet. „Das ist so vorgeschrieben“, sagt Geschäftsführerin Heike Eulenfeldt. Löst solch ein Gerät aus – etwa weil ein Bewohner verbotenerweise im Haus raucht – wird per Standleitung die Feuerwehr alarmiert. Solche Einsätze sind für das Heim auch kostenpflichtig. In den Einrichtungen des Betreuten Wohnens in Riesa sieht es anders aus. Dort gibt es oft keine Rauchmelder. Die sind dort nicht vorgeschrieben – und müssten nach Rücksprache mit dem Vermieter angebracht werden.