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Raubkopierer vor Leipziger Gericht

Zwei Männern wird vorgeworfen, auf dem bereits stillgelegten Portal Kino.to mehr als 50 000 Raubkopien veröffentlicht zu haben.

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© dpa

Leipzig. Vier Jahre nach dem Auffliegen und Abschalten des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to stehen zwei mutmaßliche Helfer in Leipzig vor Gericht. Die 29 und 32 Jahre alten Angeklagten räumten zum Prozessbeginn am Montag ein, einen sogenannten Filehoster mit gespeicherten Raubkopien von Filmen und Serien betrieben zu haben. Die Beiden sind wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll allein der 32-Jährige gut 50 000 Raubkopien für Kino.to und verwandte Streaming-Portale bereitgestellt haben.

Für ihr umfassendes Geständnis könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren rechnen, stellte Richter Mathias Winderlich in Aussicht. Es ist nicht der erste Prozess im Fallo Kino.to. Der Gründer und Chef, ein Leipziger, wurde 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Weitere Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. Die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess machten auch nach dem Ende von Kino.to bei ähnlich angelegten Plattformen weiter, wie sie am Montag zugaben.

Der 32-Jährige aus Chemnitz gab an, zuerst bei fremden Anbietern die Filme hochgeladen zu haben und dann auf die Idee mit dem eigenen Filehoster gekommen zu sein. Der mitangeklagte 29-Jährige vermietete als Selbstständiger Server an Kunden. Das Ziel: Über die Links bei Kino.to landeten die Nutzer des illegalen Dienstes beim Filehoster der Angeklagten und sorgten für Werbeeinnahmen.

Ein Großteil davon sei jedoch für die Kosten der Datenverbindungen und Server draufgegangen, sagte der 29-Jährige. „Im Rückblick war das Projekt für mich ein Minusgeschäft.“ Auch der 32-Jährige bereute vor Gericht seine illegalen Geschäfte. „Jetzt arbeite ich mich seit drei Jahren bei einer Firma hoch“, sagte er. „Hätte ich das früher gemacht, hätte ich auch mehr Geld verdient als mit dem Dienst.“ (dpa)