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Randale bei der Arbeitsagentur

Ein 37-jähriger Döbelner rastet im Amt aus. Der Grund ist banal. Die Folgen sind dafür umso kostspieliger.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Er sollte nur ein Schreiben überarbeiten, doch das war einem 37-jährigen Mann aus Döbeln zu viel. Er rastet Anfang September 2016 in der Agentur für Arbeit in Döbeln aus. Nun musste er sich wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor dem Döbelner Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage ist der Mann an jenem Tag von einem Agenturmitarbeiter aufgeforderte worden, eine Kündigung in seinen Unterlagen noch einmal zu schreiben. In dem Schreiben fehlten der Name und das Datum. Das wollte der Angeklagte offenbar nicht. Er soll den Mitarbeiter um Hilfe gebeten haben, das Datum einzusetzen. Der habe jedoch abgelehnt. Es sei zum Streit gekommen. Weil der Beschuldigte laut Anklage immer lauter wurde, habe ihn der Agenturmitarbeiter mehrfach aufgefordert, das Zimmer zu verlassen. Doch der Angeklagte kam der Aufforderung nicht nach. Erst, als eine Mitarbeiterin, die den Streit hörte, den Alarmknopf drückte und weitere Beschäftigte des Amtes kamen, verließ der Angeklagte das Zimmer. Im Wartebereich schlug er gegen ein Deckenschild, das aus der Verankerung gerissen wurde. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 145 Euro.

Vor Gericht ist der Beschuldigte nicht unbekannt. Zehn Einträge hat er im Bundeszentralregister. Unter anderem Diebstahl, Urkundenfälschung, Beleidigung sowie Führen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung wurden ihm schon zur Last gelegt. Zur Tatzeit stand er wegen Körperverletzung unter Bewährung. Weil die Bewährungsstrafe aufgrund des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung widerrufen wurde, befindet er sich zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Waldheim. Zur Verhandlung wurde er von zwei Justizbediensteten in Handschellen und Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Im Gerichtssaal nahmen die Beamten dem Angeklagten die Handfesseln ab. Die Fußfesseln ließen sie dran.

Die Taten gestand der Angeklagte. „Ich war verzweifelt und wütend“, erklärte er. „Ich hatte längere Zeit kein Geld erhalten. Ich konnte die Miete nicht mehr bezahlen und nichts zum Essen kaufen.“ Richterin Magdalena Richter verurteilte den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Das entspricht 75 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.