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Rachefeldzug aus enttäuschter Liebe

Eine Frau ist so wütend auf ihren Ex-Freund, dass sie ihn mit einer erfundenen Straftat vors damalige Löbauer Gericht bringt. Nun stand sie selbst in Zittau vor Gericht.

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© Matthias Weber

Von Elke Schmidt

Was Menschen aus enttäuschter Liebe alles tun können, zeigte jetzt ein Fall am Zittauer Schöffengericht. Eine junge Frau wollte sich an ihrem Ex-Freund rächen. Gemeinsam mit ihren Freundinnen legte sie sich dafür einen hinterlistigen Plan zurecht. Die fünf hätten dabei sogar eine Gefängnisstrafe für den jungen Mann in Kauf genommen. Sie verabredeten sich im April 2012 zu einem Treffen und gaben anschließend vor, der Ex-Freund habe zwei von ihnen tätlich angegriffen. Er soll sie gezerrt und eine ins Gesicht, die andere vor die Brust geschlagen haben. Obendrein soll er gedroht haben: „Ich werde euch alle töten.“ Die beiden angeblich Angegriffenen fuhren anschließend ins Krankenhaus. Sie waren dort derart überzeugend, dass ihnen die erfundenen und somit auch nicht sichtbaren Verletzungen bestätigt wurden. Dann erstatteten sie Anzeige. Im folgenden Verfahren traten sie und die anderen drei Frauen als Zeuginnen auf. Dabei waren sie sich bewusst, dass ihre Anschuldigungen völlig haltlos waren und nicht der Wahrheit entsprachen. Sie wussten auch, dass der Betreffende bereits wegen gefährlicher Körperverletzung auf Bewährung vorbestraft war. Sie nahmen also in Kauf, dass er nicht nur für die von ihnen erfundene Tat verurteilt, sondern auch die Bewährung ausgesetzt und er mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einer Woche belegt wird.

Am damaligen Amtsgericht Löbau haben sie damit zunächst Erfolg. Es kommt zwar nicht zu einer Freiheitsstrafe, aber der Geschädigte wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen geht er in Berufung. Bei der folgenden zweiten Verhandlung leiden die fünf Frauen plötzlich unter Gedächtnislücken und verstricken sich Widersprüche. Schließlich gibt eine Angeklagte ihre Falschaussagen zu. Auch dass die Verletzungen lediglich erfunden waren, gestehen sie. Das Landgericht spricht daraufhin den jungen Mann frei.

Nun standen die fünf jungen Frauen in Zittau selber wegen falscher uneidlicher Aussage, falscher Verdächtigung und dem Versuch zur Freiheitsberaubung von mehr als einer Woche vor Gericht.

Richter Holger Maaß ist an diesem Vormittag darauf bedacht, das Verfahren möglichst schnell abzuschließen. Zum einen, weil es schon sich schon so lange hinziehe, zum anderen sei die Aktenlage relativ klar, sagt er. Auch sollte man die hoch angespannte emotionale Lage der Beschuldigten berücksichtigen. Er schlägt einen Deal vor. Die Anklage lässt den Punkt der versuchten Freiheitsberaubung fallen, wenn die Frauen gestehen und akzeptieren, dass sie wegen falscher uneidlicher Aussage in Verbindung mit falscher Verdächtigung zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt werden. Die Strafe wird zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sie tragen zudem die Kosten des Verfahrens. Diesen Vorschlag nehmen die Beschuldigten an.

Für drei der Freundinnen ergeht daher das entsprechende Urteil. Eine der Frauen ist aufgrund von Krankheit nicht im Gerichtssaal erschienen. Ihr Fall geht daher in ein Strafbefehlsverfahren über. Das bedeutet, ihr wird ein schriftlicher Strafbefehl mit demselben Vorschlag zugestellt.

Die fünfte hatte „nur“ vor dem Amtsgericht falsch ausgesagt und nicht wie die anderen auch vor dem Landgericht. Gegen sie ergeht folgender Beschluss: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Sie erhält die Auflage, 900 € an die Opferhilfe Sachsen e.V., Beratungsstelle Görlitz zu zahlen. Tut sie das bis zum 30. April, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Richter Maaß verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten als Erststrafen nicht im Bundeszentralregister und somit auch nicht in etwaigen Führungszeugnissen erscheinen. Er sagt zum Abschluss, enttäuschte Liebe könne ungeahnte Energien freisetzen. Das rechtfertige aber noch lange nicht, Richter vorsätzlich anzulügen. Er hoffe, dass die fünf jungen Frauen daraus gelernt haben.