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Quad-Strecken sind rar

Legal fahren auch mit einem nicht zugelassenen Gefährt? Das geht, sagen Experten – und geben weitere Tipps.

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© Symbolbild/Dirk Zschiedrich

Von Eric Weser

Gröditz. Die Diskussion um ein von der Polizei in Gröditz beschlagnahmtes Miniquad geht weiter. Ein Neunjähriger war mit dem Gefährt unzulässigerweise im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs gewesen (SZ berichtete). Doch wo kann man eigentlich legal fahren, wenn man nicht selbst ein geeignetes Stück Land besitzt? „Wie wäre es mal mit einer Strecke, wo solche Mini-Bikes oder Quads fahren dürfen unter Aufsicht?“, fragt auch Nutzer Maik Sommer bei Facebook. „Ich wüsste nicht, dass Gröditz und Umgebung so etwas hat.“

Tatsächlich sind derlei Rennstrecken in der unmittelbaren Umgebung rar. Die Tage, in denen Gröditz noch eine Piste für den Rennsport vorzuweisen hatte, sind lange vorbei. Anno 1985 zum Beispiel fuhren an der Wainsdorfer Straße noch Karts um die Wette, wie ein Blick in die Stadtchronik zeigt. Auch die Strecke des Motorsportclubs Pflückuff bei Torgau, auf die Facebook-Nutzer Andreas Max Gebert verweist, liegt weit entfernt. Auch nicht gerade ein Katzensprung: die Strecke in Dahlen.

Nur mit Helm

Tatsächlich sehe es in der Nähe eher schlecht aus mit Strecken, auf denen man sein Quad fahren kann, sagt auch Marcell Hoinkis, Inhaber des Geschäfts MSH-Motorbike an der B 6 im Stauchitzer Ortsteil Seerhausen. Dort bietet das MSH-Motorbike-Team auch Kinderquads an. Derzeit nur Exemplare mit Verbrennungsmotor. „Die elektrischen werden auch noch kommen. Aber bisher haben uns die Sicherheitskonzepte der Anbieter noch nicht überzeugt“, sagt Marcell Hoinkis.

Die kleinen Ausgaben der großen Quads sind dem Händler zufolge durchaus im Trend. „Die Entwicklung geht schon nach oben, da Quadsport insgesamt beliebter wird. Wie in anderen Sportarten wird natürlich auch da versucht, schon den Nachwuchs heranzuziehen.“ Manche Hersteller machen laut Marcell Hoinkis keine Angaben zum Mindestalter der Kinder, andere fünf bis sechs Jahre.

Egal wie alt der Mensch am Quad-Lenker letztlich ist: Für den Händler ist das Thema Sicherheit besonders wichtig. Dazu zählt vor allem ein passender Helm, der zum Beispiel auch das Kinn schützt. Ein Fahrradhelm eigne sich definitiv nicht, sagt Marcell Hoinkis. Beim Quad empfehle er zudem eine spezielle Schutzausrüstung mit Brust- und Rückenpanzer. „Bei den Schuhen kann man noch streiten“, sagt Marcell Hoinkis. Da müsse es nicht das spezielle Motorsport-Schuhwerk sein, auch Sportschuhe seien möglich. „Hauptsache, festes Schuhwerk.“

Am Ende handle es sich aber lediglich um Empfehlungen an die Eltern. Ob die Kinder beim Quadfahren letztlich einen Helm aufhaben oder auf Schutzkleidung verzichtet wird, „das liegt in der Entscheidung der Eltern“, sagt Marcell Hoinkis. Genauso wie die Entscheidung, wo das Quad gefahren wird. Seinen Kunden gebe er aber mit auf den Weg, dass die Miniquads wegen ihrer fehlenden Zulassung nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden dürfen. „Viele wissen das auch“, sagt Marcell Hoinkis vom MSH-Motorbike-Team in Seerhausen. Aber der Händler weiß auch zu berichten, dass viele falsche Informationen im Internet kursieren, wo die Fahrzeuge benutzt werden dürfen. „Im Zweifel sollte man einen Fachmann oder einen Anwalt fragen“, sagt er.