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Psychiatrisches Gutachten kommt aus Kroatien

Ein 30-jähriger Waldheimer ist zu seiner Verhandlung nicht erschienen. Er hat Angst und Depressionen.

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© Symbolfoto/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln/Waldheim. Noch vor dem Vorlesen der Anklageschrift erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Andreas M. Kohn aus Chemnitz, dass sein Mandant aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung der Verhandlung nicht folgen könne. „Er hat Depressionen, Angststörungen, Konzentrationsschwierigkeiten“, sagte Kohn. Daraufhin wurde die Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln unterbrochen. Vorgeworfen wird dem 30-jährigen Angeklagten, der ursprünglich aus Kroatien stammt, gefährliche Körperverletzung. Er soll sich an einer Schlägerei am Himmelfahrtstag 2016 an der Schlossstraße in Frankenberg beteiligt haben.

Rechtsanwalt Kohn möchte außerdem, dass für seinen Mandanten zur Verhandlung ein Dolmetscher hinzugezogen wird. „Er versteht zwar Deutsch, aber er kann nicht behalten, was gesagt wurde“, so der Verteidiger. Zum Beweis für die psychischen Störungen des Angeklagten ließ sich Kohn von einer Schwester des Beschuldigten die ärztliche Diagnose mailen. Weil der Angeklagte sich scheut, in Deutschland einen Arzt aufzusuchen, ist der Vater des Beschuldigten mit seinem Sohn extra nach Zagreb gefahren: Eine Ärztin der dortigen Klinik für Psychologie und Psychiatrie hatte die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gestellt.

Richterin Magdalena Richter beantragte, den Angeklagten im Hinblick auf seine Verhandlungsfähigkeit und auf seine Schuld- oder Schuldunfähigkeit begutachten zu lassen. Wenn die Gutachten erstellt sind, entscheidet das Gericht, ob das Verfahren fortgesetzt wird oder ganz entfällt.

Die Familie des Angeklagten besitzt teilweise die deutsche und teilweise die niederländische Staatsbürgerschaft. Auch der Angeklagte ist Niederländer. Schon mehrfach war die Familie in Frankenberg, ihrem vorherigen Wohnsitz, wegen verschiedener Delikte aufgefallen. Wiederholt standen Familienmitglieder vor Gericht.