Merken

Psychiater missbrauchte Patientin

Ein ehemaliger Arzt des Sächsischen Fachkrankenhauses Hochweitzschen muss ins Gefängnis. In Halle wird er für seine Tat verurteilt.

Teilen
Folgen
© Archiv/Braun

Von Peggy Zill

Ein 49-Jähriger, der vor Jahren im Krankenhaus Hochweitzschen als Psychiater gearbeitet hat, wurde vor dem Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er war wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in 19 Fällen angeklagt. Er soll sich zwischen Januar und September 2006 als Arzt in zwei Fachkliniken für Psychiatrie und Psychotherapie wiederholt an einer Patientin vergangen haben, die in beiden Kliniken behandelt wurde, wie Wolfgang Ehm, Richter und Pressesprecher des Landgerichts Halle erklärte. Hier begann das Verfahren am 20. Mai. Laut „Bild“-Zeitung musste die 35-jährige Patientin bei den Therapiesitzungen nackt auf der Couch sitzen. Der Arzt missbrauchte sie und versorgte sie mit stark abhängig machenden Psychopharmaka.

Die ersten zwölf Taten wurden laut Anklageschrift im Klinikum Hochweitzschen begangen. Später war der Angeklagte in Hettstedt in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Der 49-Jährige bestritt die Vorwürfe.

Nach sechs Verhandlungstagen fiel am vergangenen Freitag das Urteil. „Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in neun Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt“, so Ehm. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

Zur Tatzeit gehörte das Fachkrankenhaus in Hochweitzschen noch dem Freistaat Sachsen. Erst 2007 übernahm der jetzige Träger, die Evangelische Diakoniegesellschaft Mitteldeutschland, den Krankenhausbetrieb. Wie der theologische Geschäftsführer Michael Veihelmann auf Anfrage erklärte, ist der Angeklagte vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 in Hochweitzschen als Arzt in Weiterbildung beschäftigt gewesen. „Unserer Kenntnis nach wurde er nach der Probezeit aufgrund unzureichender fachlicher Eignung von dem damaligen Rechtsträger gekündigt.“ Man habe gestern versucht, den Fall zu recherchieren. „Nach Prüfung der Aktenlage sind uns keinerlei Vorgänge aus der Beschäftigungszeit bekannt, die auf strafrechtliche Handlungen schließen lassen könnten.“