SZ +
Merken

Prozess um FDJ-Symbol endet mit Freispruch

Das Emblem öffentlich zu tragen, ist nicht verboten. Ein Berliner Amtsgericht hat eine Klage abgewiesen.

Teilen
Folgen
© picture alliance / ZB

Berlin. Das Tragen des umstrittenen FDJ-Emblems bei einer öffentlichen Veranstaltung bleibt für zwei Männer straffrei. Ein Berliner Amtsgericht sah gestern zwar eine Geschmacklosigkeit in dem Auftreten der beiden Angeklagten am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Baus der Berliner Mauer. „Doch seit 1990 fällt einem bei dem Emblem nur noch die FDJ-Ost ein“, entschied der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen wegen des Tragens von verfassungswidrigen Kennzeichen jeweils Geldstrafen verlangt.

Ihre Angebote werden geladen...