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Prämie für Zittauer Studenten

Die Zahl der Nebenwohnungen sinkt. Das hilft der Stadt, die das weiter befördern will – trotz Streit mit der Hochschule.

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© Rafael Sampedro

Von Jan Lange

Zittau. Max Frenzel hat lange gewartet. Erst im Sommer 2015 meldete der Student seinen Hauptwohnsitz in Zittau an. Zu diesem Zeitpunkt studierte er bereits drei Jahre in der Stadt. Jetzt nähert sich sein Studium der Betriebswirtschaftslehre (BWL) dem Ende. Kurz vor dem Abschluss kann der junge Mann aber noch von einer neuen Regelung der Stadt profitieren. Studierende der Zittauer Hochschuleinrichtungen, die ihren Hauptwohnsitz in der Mandaustadt haben, bekommen auf Antrag einen Zuschuss von jährlich 50 Euro. Bei einer Regelstudiendauer von vier Jahren erhält ein Student also 200 Euro.

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Einführung eines solchen finanziellen Zuschusses an Zittauer Studenten mehrheitlich beschlossen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, sich am Studienstandort mit Hauptwohnsitz anzumelden. Viele Studierende haben bisher in Zittau nur einen Nebenwohnsitz.

Bis vor Kurzem gab es in der Stadt noch rund 1450 Einwohner mit Nebenwohnsitz – neben den Studenten auch andere Personen. Der Stadtrat hatte im Juni die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Diese gilt seit 1. August und beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Neben der Geldeinnahme verfolgt die Stadt mit der neuen Steuer noch ein weiteres Ziel: Die Einwohner mit Nebenwohnsitz sollen ihren Lebensmittelpunkt nach Zittau verlegen und hier ihre Hauptwohnung anmelden. Dieser Trend setzt bereits ein: Gegenwärtig gibt es in Zittau noch rund 1000 Nebenwohnungen, das sind gut 450 weniger als noch vor drei Monaten.

„Die Abmeldungen der Nebenwohnungen haben hauptsächlich zwei Ursachen: den Vollzug der Abfallgebührensatzung im Landkreis auch für Nebenwohnungen und die Einführung der Zweitwohnungssteuer“, erklärt Zittaus Pressesprecher Kai Grebasch. Da die Stadtverwaltung keine Gründe für Meldevorgänge erfasst, könne nicht gesagt werden, aus welchem der beiden Hauptgründe die Ummeldungen erfolgten, so Grebasch weiter.

Mit dem finanziellen Zuschuss an die Studenten will die Stadt den positiven Trend weiter befördern. Aus gutem Grund: Für jeden Einwohner erhält Zittau eine Schlüsselzuweisung von 750 Euro. Wenn beispielsweise 600 Einwohner ihren Neben- in einen Hauptwohnsitz umwandeln, bringt das der Stadt Mehreinnahmen von 450000 Euro. Wenn sich die gleiche Anzahl an Studenten ummeldet, würde das die Stadt einen Zuschuss von 30000 Euro kosten.

Zusätzliche Einnahmen bekommt Zittau aber nur, wenn sich die Einwohner mit Nebenwohnsitz auch tatsächlich ummelden. Mancher wird seine Nebenwohnung einfach nur abmelden oder den Zweitwohnsitz gar nicht erst anmelden. Letzteres vermutet die Stadt auch unter den Studenten. Wie Michael Scholze, Leiter der Stadtkasse, im Vorfeld der Einführung der Zweitwohnungssteuer erklärte, gehe die Stadt davon aus, dass einige Studenten, die in Zittau an der Hochschule eingeschrieben sind, gar nicht angemeldet seien. In die Satzung der Zweitwohnungssteuer wurde deshalb eine Auskunftspflicht von Vermietern und Grundstückseigentümern, einschließlich der hiesigen Hochschule, festgeschrieben.

Doch die Hochschule darf aus Gründen des Datenschutzes die Adressen ihrer Studenten nicht einfach so weitergeben, wie Kanzlerin Karin Hollstein bereits im Sommer erklärte. Die Stadt wiederum sieht das Abgabenrecht als höherwertig an. Es sehe mehrere Auskunftspflichten vor. „Inwieweit diese gegenüber den Hochschuleinrichtungen greifen, muss noch geklärt werden“, sagt Grebasch. Gegebenenfalls auch von einem Gericht. Die Stadt Görlitz und das Studentenwerk Dresden streiten sich jedenfalls vor Gericht wegen der Zweitwohnungssteuer und der damit verbundenen Auskunftspflicht über die Bewohner der Studentenheime. Noch immer warten beide Seiten auf einen Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Dieses hatte bereits im Oktober 2015 eine Berufung des Studentenwerks zugelassen.

Die offene Entscheidung in diesem Fall wirkt sich auch auf Zittau aus. Denn die Stadt habe, so Grebasch, mit der Hochschule vereinbart, zunächst den Ausgang des Rechtsstreits zwischen der Stadt Görlitz und dem Studentenwerk Dresden abzuwarten. Die Stadt sehe die Hochschuleinrichtungen nach wie vor in der Auskunftspflicht, sagt der Pressesprecher.

Stadtrat Andreas Mannschott (Freie Bürger) hält den Studentenzuschuss für eine schöne Geste – mehr aber auch nicht. Er glaubt nicht, dass sich viele Studenten wegen 50 Euro ummelden. Bei der Höhe des Zuschusses orientiert sich Zittau an der Görlitzer Regelung. Max Frenzel hätte sich wegen der Studienhilfe jedenfalls nicht eher mit Hauptwohnsitz angemeldet. „Solange es sich vermeiden lässt, vermeidet man es“, findet der BWL-Student. Schon allein wegen der GEZ-Gebühr.