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Posse um Schulanbau in Langebrück

Nutzbar oder nicht nutzbar? Die Dresdner Stadtverwaltung und die Landesdirektion haben da offenbar ganz unterschiedliche Ansichten.

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© Thorsten Eckert

Von Thomas Drendel

Langebrück. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln – So lässt sich die Situation an der Langebrücker Grundschule beschreiben. Genau geht es um den oberen Raum des neuen Containeranbaus. Er konnte nicht wie geplant Anfang dieses Jahres in Betrieb genommen werden, da es Probleme mit dem zweiten Rettungsweg gibt. Der ist bei Räumen, in denen sich eine größere Gruppe Menschen aufhält, Vorschrift.

Die Stadt Dresden sieht keine Versäumnisse. Es liegt ein geprüftes Brandschutzkonzept vor. „Es gibt zwei Flucht- und Rettungswege, die entsprechend des Brandschutzkonzeptes hergestellt wurden“, sagte Anke Hoffmann von der Stadtverwaltung. Der Raum könne also genutzt werden. Die Landesdirektion als Aufsichtsbehörde in Sachen Arbeitsschutz hat da eine ganz andere Meinung. Der Unterrichtsraum im Obergeschoss des Containerbaus verfügt über keinen zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweg, erklärte Ingolf Ulrich von der Landesdirektion. Die Behörde ließ den Raum sperren. Seitdem dürfen sich keine größeren Gruppen, sprich Schulklassen dort aufhalten.

Gute Stimmung währte nur kurz

Dann die Erlösung. Während der Winterferien flatterte der Schule ein Brief der Stadtverwaltung ins Haus. Da steht drin, dass der Raum genutzt werden kann. Die Freude war groß, endlich wieder einige Raumprobleme gelöst. Doch die gute Stimmung währte nur kurz. Vier Tage nach dem Start ins neue Schulhalbjahr, also am vergangenen Donnerstag, kam ein Mitarbeiter der Landesdirektion in die Schule. Er sah sich in dem Anbau um und verbot die Nutzung wieder. „Der Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz bei der Landesdirektion Sachsen stellte fest, dass der obere Klassenraum bislang nicht genutzt wird. Eine Nutzungsuntersagung musste deshalb auch nicht erteilt werden“, sagt Holm Felber, Sprecher der Landesdirektion. Der Mitarbeiter habe die Schulleiterin allerdings daraufhingewiesen, dass im Falle einer tatsächlichen Nutzung des oberen Klassenraums eine Nutzungsuntersagung durch die Landesdirektion erfolgen wird, teilte Holm Felber mit. „Unverändert fehlt für diesen Klassenraum der zweite bauliche Flucht- und Rettungsweg“, sagte er und mahnt an: „Die Schulleiterin wird das Problem nicht allein, sondern nur bei aktiver Beteiligung des Schulverwaltungs- und des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Dresden lösen können.“

Jetzt hat sich der Elternrat in den Fall eingeschaltet und eine Anfrage an die Schulleitung gestellt. „Wir wollen über die genauen Gründe für die Sperrung und die unterschiedliche Bewertung informiert werden“, sagt Thomas Meyer-Ross, stellvertretender Elternsprecher der Langebrücker Grundschule. Es könne nicht sein, dass nach langem Kampf der Anbau errichtet wurde und jetzt nur ein Teil genutzt werden kann“, erklärt er. Eine Antwort erwarten die Eltern in den nächsten Tagen.