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„Polizeihilfswerk“ vor Gericht

In einer Woche gibt es das erste von drei Strafverfahren. Es wird strenge Einlasskontrollen geben. Selbst Kugelschreiber sind für Zuhörer verboten.

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© Volker Schöne

Meißen. Am 15. Dezember ab 9 Uhr wird am Amtsgericht Meißen das erste von insgesamt drei Strafverfahren gegen das sogenannte „Deutsche Polizeihilfswerk“ DPHW) stattfinden. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen am 23. November 2012 gemeinsam mit gesondert verfolgten Angeklagten gewaltsam gegen einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen in Bärwalde vorgegangen sein, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. 15 bis 20 sogenannte Reichsbürgern erklärten dem Gerichtsvollzieher, sie seien das Deutsche Polizei-Hilfswerk (DPHW) und würden ihn festnehmen. Die falschen Polizisten versuchten, den Mann zu Boden zu ringen und zu fesseln. Anschließend hindern sie ihn daran, das Grundstück zu verlassen. Erst die richtige Polizei konnte den Mann befreien.

Das Gericht hat umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen angekündigt. Für das öffentliche Verfahren hat der Vorsitzende Richter eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen. Es wird akribische Einlasskontrollen geben, denen sich jeder Prozessbeteiligte und Besucher unterziehen muss. Zuhörer müssen sich zudem mit einem gültigen Bundespersonalausweis legitimieren. Ein Reisepass ohne Anschrift genügt nicht. Nicht nur das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt, sondern auch das Tragen von Kleidungsstücken mit beleidigendem, volksverhetzendem, gewaltverherrlichendem Inhalt oder sonst strafbaren Symbolen und Textaufdrucken.

Es wird Leibesvisitationen geben, bei denen auch Metalldetektoren eingesetzt werden. Mobiltelefone, Laptops und ähnliche technische Geräte und auch Kugelschreiber werden - außer bei Pressevertretern – abgenommen und nach Verlassen des Saales wieder ausgehändigt. Es werden nur so viele Zuhörer eingelassen, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen. (SZ/jm)