Merken

Polizei beschlagnahmt Simsons

Riesaer Beamte ziehen innerhalb von zwei Wochen sieben Mopeds ein. Für die jungen Besitzer könnte es teuer werden.

Teilen
Folgen
© André Schulze

Von Stefan Lehmann

Riesa. Dieser Anblick dürfte manchem Moped-Fan sprichwörtlich die Tränen in die Augen treiben: Gleich sieben Simsons stehen sauber aufgereiht unter einem Dach; eines besser in Schuss als das andere, allesamt mit viel Herzblut zusammengeschraubt. Nur fahren darf sie im Moment keiner. Denn die Mopeds stehen im Innenhof des Riesaer Polizeireviers. Die Beamten haben die „Simmen“ beschlagnahmt.

Riesas Revierleiter Hermann Braunger kann ohne Weiteres aufzählen, was an den Zweirädern nicht stimmt: An einem wurde das Schutzblech verändert, an einem anderen die Federung, ein Drittes hat der Besitzer so umgebaut, dass sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs verlagert hat. Allen gemeinsam ist vor allem eines: Sie gelten aus Sicht der Polizei als nicht verkehrssicher. „Wenn das Schutzblech verkürzt ist, dann macht das zwar dem Fahrer nichts aus, aber der Schmutz fliegt dann nach hinten“, erklärt Braunger.

Damit hätten andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise ein Problem. In jedem Fall müssten solche Veränderungen eigentlich von Dekra oder Tüv begutachtet, genehmigt und dann entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen werden. Bei den Riesaer Mopeds war das offenbar nicht der Fall. Häufig stecke bei derartigen Fällen eine Portion Blauäugigkeit dahinter, sagt der Direktor des Amtsgerichts, Herbert Zapf. Vor seinem Gericht landen diese Sachen aber selten. „Wenn es um umgebaute Fahrzeuge geht, dann eher um Autos oder Lkw.“

Das ist die eine Seite. Die andere betrifft diejenigen Bastler, die ihr Gefährt schneller machen wollen – wie beispielsweise zwei Jugendliche aus Nünchritz, deren S 51 die Polizei Mitte vergangener Woche beschlagnahmte. Wenn das Moped mehr als die üblichen 60 Stundenkilometer schafft, „dann wird die Simson schnell mal vom Klein- zum Leichtkraftrad“, sagt Riesas oberster Polizist.

Mit erheblichen Folgen: Das Moped bräuchte damit ein anderes Kennzeichen – und der Fahrer einen Führerschein der Klasse A2. Den können Jugendliche, die das Moped meist fahren, aber noch gar nicht besitzen. Ein Jugendlicher, der mit so einer frisierten Maschine unterwegs ist, fährt also ohne Fahrerlaubnis und muss mit einem entsprechenden Strafverfahren rechnen – so wie auch die beiden Jugendlichen aus Nünchritz.

Halter aus allen Ecken des Altkreises

Die Simson-Mopeds, die jetzt im Riesaer Revier stehen, hat die Polizei allesamt in den vergangenen zwei Wochen sichergestellt. Die Halter kommen aus den verschiedensten Ecken des Altkreises: nicht nur als ländlichen Gemeinden wie Nünchritz, sondern auch aus Städten wie Strehla und Riesa. Dass es so viele auf einmal sind, ist vermutlich dem Zufall zu verdanken. Die Häufung sei vermutlich „auch auf den Start der Motorradsaison zurückzuführen“, sagt ein Polizeisprecher.

Revierleiter Hermann Braunger jedenfalls betont, die Riesaer Polizei suche nicht gezielt nach aufgemotzten Simsons. Ob in allen sieben Fällen auch der Motor der Simsons frisiert wurde, dazu macht Braunger keine Angaben. Ein Gutachter soll in den nächsten Wochen entscheiden, was an den Mopeds jeweils verändert wurde, welches noch als Kleinkraftrad durchgeht – und vor allem: welche Simson tatsächlich nicht mehr für den Straßenverkehr geeignet ist. „So ein Gutachten kostet zwischen 500 und 1 200 Euro. Und dann kommt noch die Strafe dazu.“ Je nachdem, ob der Gutachter tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit erkennt.

Wie es den jungen Bastlern derweil geht, das kann der Revierleiter gut nachvollziehen, sagt er. „Ich kann’s ja verstehen“, sagt er. Schließlich sei er auch mal ein Junge gewesen. Aber so sei nun einmal das Gesetz. Immerhin: Wenn die Gutachter in voraussichtlich einem Monat ihre Arbeit gemacht haben, dann können die Jugendlichen ihre Simsons wieder mitnehmen. Die Moped-Saison könnten sie dann immer noch nutzen. Vorausgesetzt, ihre Zweiräder sind verkehrssicher – und der Führerschein ist nicht weg.