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Plündern für Devisen

Sie öffneten massenhaft Schließfächer und knackten Tresore: In den 1960-er Jahren ging das Ministerium für Staatssicherheit auf eine zwielichtige Schatzsuche.

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© dpa

Von Andreas Förster

Es war eine ungewöhnliche Einladung, die Anfang 1962 den Direktoren und leitenden Mitarbeitern der Bank- und Sparkassenfilialen im Bezirk Magdeburg zugestellt wurde. Am 6. Januar 1962 sollten sie zu einem Arbeitsessen in den Speisesaal der Magdeburger Stasi-Bezirksverwaltung kommen. Mit der Heimkehr sei gegen Abend zu rechnen, hieß es in der Einladung.

An diesem Sonnabend im Januar kamen die Genossen vom Magdeburger MfS schnell zur Sache. Einsatzgruppen aus dem Hause würden nach dem Mittagessen die Bankchefs zu ihren Filialen begleiten, um die dort befindlichen Tresore, Safes und Bankschließfächer einer „Inspektion“ zu unterziehen, teilten sie den ziemlich verdutzten Gästen mit. Die „Aktion Licht“ hatte begonnen.

So wie in Magdeburg lief es an diesem Januartag in allen DDR-Bezirken ab. Unter dem harmlosen Tarnbegriff „Aktion Licht“ wurde ein staatlich organisierter Raubzug vollzogen, der in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands einmalig ist. Von der SED befohlen, plünderten Stasi-Offiziere im Jahr 1962 Hunderte seit Kriegsende verschlossene Tresore und Safes, erbrachen Bankschließfächer, deren Besitzer aus der DDR geflohen oder seit dem Krieg verschollen waren, durchsuchten Gewölbe und Keller von Schlössern, Kirchen und Klöstern. Was dort an Kunst- und Wertgegenständen gefunden wurde, ließ die Stasi im Westen verscherbeln und kassierte damit mehrere Millionen D-Mark.

55 Jahre später werden Hintergründe und Verlauf dieses Raubzugs erstmals wissenschaftlich aufgearbeitet. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) in Magdeburg hat dazu ein gemeinsames Forschungsprojekt mit dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden aufgelegt. Ziel des ambitionierten Vorhabens ist es demnach, einerseits Informationen über Anlass, Ablauf und Akteure der „Aktion Licht“ zu erhalten. Andererseits sollen Details über Art, Umfang und Schicksal der damals gefundenen Kulturgüter und die Aktenlage zusammengetragen werden, um nachträglich noch die Herkunft des damals geraubten Kulturguts zu ermitteln und Hinweise auf seinen späteren Verbleib zu finden.

Nach dem Ende des auf zwei Jahre angelegten Forschungsprojekts wird das Hannah-Arendt-Institut eine wissenschaftliche Publikation vorlegen. Ob dann auch eine Datenbank mit Details über die damals geraubten Kunstwerke, Schmuck, Briefmarken, Autografen und Dokumente eingerichtet wird, steht noch nicht fest. „Das hängt natürlich auch davon ab, welche Informationen die Forscher zusammentragen können“, sagt Uwe Hartmann, Leiter des Fachbereichs Provenienzforschung im Magedburger Zentrum.

Ganz klar schließt er aber aus, dass auf die „Aktion Licht“ bezogene Suchmeldungen in die bereits bestehende Lost-Art-Datenbank der Magdeburger Einrichtung eingespeist werden. „Diese Datenbank bleibt der NS-Raubkunst vorbehalten. Wir waren uns von vornherein darüber einig, dass wir hier keine Vermischung oder Vergleichbarkeit mit den Kulturgutverlusten in Ostdeutschland nach 1945 zulassen werden.“

Das Projekt ist der Auftakt für die Grundlagenforschung auf einem vom DZK bislang weitgehend unbeachtet gebliebenen Gebiet – dem Kunstraub in der sowjetisch besetzten Zone und in der DDR. Denn nicht nur in den Wirren der unmittelbaren Nachkriegszeit wurden Kunst- und Antiquitätensammler in Ostdeutschland Opfer willkürlicher Enteignungen.

Bis 1989 organisierte die zum Stasi-Devisenimperium Kommerzielle Koordinierung gehörende Firma Kunst und Antiquitäten GmbH den Verkauf wertvoller Kunstgegenstände in den Westen, die zuvor bei Privatsammlern rechtswidrig konfisziert oder staatlichen Sammlungen entnommen worden waren.

Die Opfer dieser Praxis konnten nach der Wiedervereinigung zwar versuchen, ihre Eigentumsrechte vor Gericht durchzusetzen. Eine offizielle Regelung, die legitime Rückgabeansprüche von enteigneten DDR-Sammlern unterstützt und staatliche Sammlungen zu einer Provenienzforschung nach DDR-Raubkunst verpflichtet, hat die Bundesregierung bislang aber nicht erlassen. Das Forschungsprojekt zur „Aktion Licht“ könnte nun jedoch den Weg dafür bereiten.

Die Zeit drängt, sagt auch Uwe Hartmann vom DZK. „Die Archivare und Leiter von Museen und staatlichen Sammlungen drängen uns, dieses Thema anzugehen“, sagt er. „Seit einigen Jahren durchforsten sie ihre Bestände und Kataloge nach möglichen Exponaten, bei denen es sich um NS-Raubkunst handeln könnte. Sie würden sehr gern diese aufwendigen Nachforschungen schon jetzt verbinden mit der Prüfung, bei welchen Stücken aus ihrer Sammlung es sich auch um Kulturgutverluste aus Ostdeutschland handeln könnte.“

Am 1. September haben die Forscher mit ihren Recherchen zur „Aktion Licht“ begonnen. Diese gestalten sich allerdings kompliziert, denn aussagekräftige Zeitzeugen zu dem Kunstraub von 1962 dürfte es, wenn überhaupt, nur noch wenige geben. Jedoch sind in der Stasiunterlagen-Behörde noch eine ganze Reihe von Akten zur „Aktion Licht“ vorhanden.

Diese Dokumente geben die erschreckende Dimension des Raubzugs wieder. So ist in einem von Stasi-Minister Erich Mielke unterzeichneten vorläufigen Abschlussbericht vom 11. Juli 1962 von „umfangreichen Mengen nicht erfasster Wertgegenstände ..., deren Gesamtwert nach vorläufigen Schätzungen auf 4,1 Millionen DM beziffert wird“, die Rede. Der sechsseitige Bericht ging laut Verteilerliste unter anderem an SED-Chef Walter Ulbricht, den stellvertretenden Ministerpräsidenten Willi Stoph und DDR-Finanzminister Willi Rumpf. Allein vom Verkauf einer ersten Teilmenge der „sichergestellten“ Kunstwerke, Schmuckstücke und Porzellansammlungen erhoffte sich die Stasi demnach einen Erlös von mindestens zweieinhalb Millionen D-Mark.

Zwischen 1963 und 1965 organisierte eine extra dafür gebildete Arbeitsgruppe der Stasi, die mindestens sieben Mitarbeiter umfasste, den Verkauf der geraubten Kulturgüter im Westen. Eine zentrale Rolle bei der Operation, die den Decknamen „Konto“ trug, spielte der Westberliner Unternehmer Johann P., der die Kunstwerke, Handschriften und Wertgegenstände für die Stasi im „Operationsgebiet“ verkaufte. Der Erlös in Höhe von mehreren Millionen D-Mark floss auf ein Sonderkonto beim DDR-Finanzministerium.

Was die Stasi und ihr Westberliner Helfer bundesdeutschen Sammlern und Kunsthändlern anbieten konnten, lässt ein am 13. Oktober 1962 entstandenes, mehr als einhundert Seiten langes Protokoll erahnen. Es listet die in der „Aktion Licht“ konfiszierten Gegenstände auf. Demnach gehörten zu den aus Tresoren und Bankschließfächern geraubten Kostbarkeiten unter anderem mit Brillanten besetzte Diademe, Colliers, Ohrringe und Kronen, Gold-Armbänder mit Edelsteinen sowie ein mit Diamanten verzierter Hausorden von Katharina II.

Darüber hinaus hatte die Stasi mehr als 250 Gemälde, Kupferstiche und Radierungen, darunter Werke von Lucas Cranach, Canaletto, Albrecht Dürer und Rembrandt, ebenso an sich genommen wie weit über 100 Originalhandschriften und Briefe – unter anderem von Busch, Fallersleben, Fontane, Goethe, Hauptmann, Heine, Schiller, Herder, Chodowiecki, Arndt, Dvorak, Mendelssohn-Bartholdy, Paganini, Strauss, Schumann, Menzel, Darwin, Humboldt, Haeckel, Maria Theresia, August dem Starken, Friedrich II. und Napoleon.

Mehrere wertvolle Münz- und Briefmarkensammlungen, Speiseservices aus Mei-ssener Porzellan, Besteckwaren aus Silber, künstlerische Skulpturen, Kalender aus dem 18. Jahrhundert, wertvolle Tischuhren, historische Fotoapparate und Filmkameras, Persianerfelle und diverse weitere kostbare Einzelstücke komplettierten die Raubbeute.

Laut Liste erhielt das Finanzministerium zudem insgesamt 1 006 Sparbücher aus der NS-Zeit, vierzehn Kontenblätter mit „Uraltguthaben“ sowie zwei Kilogramm Feingold, dreihundert Kilogramm Silber und zehn Gramm Platin.

Die heute noch vorhandenen Stasi-Unterlagen machen auch deutlich, dass die DDR-Verantwortlichen bei der „Aktion Licht“ bewusst in Kauf nahmen, sich an NS-Raubkunst und dem Eigentum von NS-Opfern zu bereichern. So heißt es in einem Stasi-Vermerk von 1971: „Bei den eingezogenen Gegenständen handelte es sich sowohl um Privatbesitz als auch um Vermögenswerte des faschistischen Staates. Hierbei ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass ausländisches Eigentum, geraubt durch faschistische Institutionen, in die eingezogene Masse gelangt ist.“

Zwar geben die überlieferten Stasi-Akten Auskunft über die geraubten Kulturgüter, Angaben über die eigentlichen Eigentümer der Stücke sind darin allerdings die Ausnahme. In den „Aktion-Licht“-Akten über die Notenbank Jena ist zum Beispiel festgehalten, dass die beschlagnahmten Sparbücher dem dortigen Studentenverein, dem Jenaer Studentenwerk und einer Vermögensverwaltungsfirma aus den Dreißiger -und Vierzigerjahren gehörten.

In der Kreissparkasse Saalfeld requirierte man laut Stasi-Akten den Inhalt eines Blockschließfaches, das einem nun in Westdeutschland lebenden Mann gehörte. Zur Beute der Stasi zählten in diesem Fall zwei goldene Uhren, kostbarer Silberschmuck, eine alte Plattenkamera und sogar ein Testament.

Am Dr.-Külz-Ring 10 in der Dienststelle der Deutschen Notenbank in Dresden hatten Stasi-Offiziere eine unschätzbar wertvolle Handschriftensammlung an sich genommen, die Originaldokumente unter anderem von Zola, Wagner, Rubinstein, Bismarck und Ludwig XIV. enthielt. Hier findet sich in den Akten zwar kein Name des Eigentümers, dafür aber der Hinweis, dass sich die Handschriften in einem Schließfach mit der Nummer 1699 befanden.

In vielen Fällen jedoch ließ sich der Mieter solcher Schließfächer zu DDR-Zeiten nicht mehr identifizieren, weil die entsprechenden Unterlagen entweder im Krieg vernichtet oder von Bankdirektoren mitgenommen worden waren, die sich in der Nachkriegszeit in die Westzonen abgesetzt hatten, nachdem ihre Geldhäuser in der Ostzone enteignet worden waren. Für die Forscher aus Magdeburg und Dresden könnten daher die historischen Archive der deutschen Banken für ihre Recherchen hilfreich sein.