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Plakat-Zerstörer verurteilt

Betrunkene rissen Werbung aller Parteien von den Masten – nur nicht die der NPD. Sie legten nun späte Geständnisse ab.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Mitten im Kommunalwahlkampf im Mai haben drei Männer im Alter von 19, 22 und 24 Jahren am Weißen Hirsch ihre Zerstörungswut an Dutzenden Wahlplakaten ausgelassen. Nun mussten sie sich am Amtsgericht Dresden wegen Sachbeschädigung verantworten. Einen politisch motivierten Hintergrund stritten die Männer bei ihrem späten Geständnis ab – auch wenn es offensichtlich war: Nur die Plakate der NPD hatten sie nicht angerührt.

Laut Anklage haben die Männer nachts zwischen Grundstraße und Parkhotel entlang der Bautzner Landstraße 22 Wahlplakate abgerissen – von CDU, SPD, Linkspartei, Grünen, der AfD und der FDP. Einzig Wahlplakate der NPD blieben hängen. Es könnte jedoch weit mehr Plakate getroffen haben, die nicht Einzug in die Anklage fanden. Ein Polizist berichtete als Zeuge, er habe am Morgen nach der Tat neben den bereits sichergestellten 22 Exemplaren weitere 15 zusammengetragen. Sie alle wurden in einem Lager fein säuberlich nach Parteien sortiert auf Haufen gestapelt.

Der Prozess begann verspätet, weil der 22-Jährige nicht erschien. Der unter anderem wegen rechtsextremer Propaganda-Delikte vorbestrafte Mann wird nun einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 900 Euro erhalten. Seine beiden Komplizen waren zwar da, doch rangen sich erst spät zu Geständnissen durch. Der 19-Jährige eierte um den heißen Brei herum. Er sagte etwa: „Vielleicht hat man sich deswegen unterhalten.“ Der 24-Jährige pochte auf eine alkoholbedingte Erinnerungslücke. Doch die nahm ihm Jugendrichter Markus Vogel nicht ab. Schon weil alle drei nach Angaben von Polizisten recht wach waren, als sie nachts am Parkhotel gestellt wurden. So wach, dass sie noch vor Ort zu den Vorwürfen geschwiegen hätten.

Richter Vogel verurteilte den 19-jährigen Maler und Lackierer-Lehrling nach Jugendstrafrecht zu einer Auflage von 50 Arbeitsstunden. Der ältere ist Haushaltsauflöser und muss eine Geldstrafe von 700 Euro zahlen. Vogel sagte, der Sachschaden sei zwar gering, doch wer Wahlplakate zerstört, greift die Demokratie an. In anderen Ländern wie der Türkei, Syrien, Irak, Ukraine oder Russland würde die Streitkultur mit Füßen getreten.