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Paradoxe Sucht

Thomas W. braucht Crystal, um schlafen zu können. Die Droge beschaffte er sich mit schnellen Betrügereien im Internet.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Dresden. Mit 34 hat Thomas W. am Dienstag erstmals als Angeklagter in einem Prozess gesessen. Das ist insofern bemerkenswert, als dass er wegen seiner massiven Drogensucht schon mehrmals per Strafbefehl zu kleineren Geldstrafen verurteilt worden war. Zuletzt erst im Juni, weil er sich je ein Gramm Amphetamin und Crystal von einem illegalen Onlineshop hatte schicken lassen. Laut Anklage hat der gelernte Gärtner aus Dresden mit Internet-Betrügereien schnelles Geld gemacht.

So bot er Anfang 2015 bei Ebay Laptops an, kassierte das Geld, blieb aber die Zusendung der Ware schuldig. Darüber hinaus bestellte er mehrfach Waren in einem Onlineshop, ohne dafür zu zahlen. Ende 2015 hatte er sein Glück mit einer neuen Masche auf die Probe gestellt. M. schloss in Handygeschäften online unter Fantasienamen zehn Mobilfunkverträge ab, um Handys und Tablet-PCs zu erhalten, die er dann wieder verkauft haben soll. Insgesamt sei bei den Betrügereien ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden.

Der Angeklagte räumte die Taten ein. Er habe die Handyverträge jedoch für einen „Mark“ abgeschlossen. Der Bekannte sei stets zu ihm in die Wohnung gekommen und habe mit ihm gemeinsam die Formulare ausgefüllt. Dafür habe er jeweils 50 Euro erhalten – mit dem Geld habe er sich wieder Drogen beschafft. Richtig ausgebufft waren diese Pläne jedoch nicht, da M. sich die Ware stets nach Hause habe liefern lassen. Die Polizei kam dem Verdächtigen schnell auf die Schliche.

M. berichtete, dass er schon mit 14, 15 Jahren Crystal genommen habe. Meist liege er im Bett und wälze sich hin und her, weil er die Droge brauche. Er habe dann das Gefühl, seine Eingeweide kollabierten. „Es ist paradox. Ich kann ohne Crystal nicht einschlafen“, sagte er. Andere nehmen Cannabis, um von Crystal herunterzukommen. M.s Verteidiger Ulf Israel beschrieb es als Folge des fast 20-jährigen Dauerkonsums. Mehrere Entgiftungen und Therapieanläufe seien gescheitert.

Richter Ralf Schamber, der Vorsitzende des Schöffengerichts verurteilte den 34-Jährigen wegen Betruges in zehn und versuchten Betruges in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die er zur Bewährung aussetzte. Desweiteren muss W. 150 Arbeitsstunden leisten. Schamber sagte, er gehe davon aus, dass das Urteil W. als Warnung diene und er sein Suchtproblem endlich aufarbeite.