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Papagei ohne Anmeldung

Eine 47-jährige Frau aus Döbeln stand wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Das wird für sie teuer.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Immer wieder erklärt die große, schlanke Angeklagte in der Verhandlung im Amtsgericht Döbeln, dass sie für den Vogel keine Unterlagen mehr habe. Vorgeworfen wird ihr der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Am 17. Januar . 2013 soll die Beschuldigte einen Gelbbrust-Ara abgegeben haben, ohne die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Mittelsachsen über die Abgabe zu informieren. Gelbbrust-Aras gehören zu den geschützten Tierarten. Deshalb besteht die Pflicht, Verkäufe und Käufe dem Amt zu melden.

Im Mai 2012 legte sich die Angeklagte den Papagei zu. Weil sie in den Urlaub fuhr, gab sie den Vogel zu einer Bekannten in Pension. Die Pflege meldete sie beim Landratsamt an. Später ließ sie das Tier wegen Umbauarbeiten in ihrem Haus noch bei der Pflegerin. Weil sie zu wenig Zeit für den Papagei hatte, beschloss sie, den Ara der Pflegerin zu verkaufen. „Wir einigten uns auf einen bestimmten Preis“, erklärt die Angeklagte. Der Kaufvertrag wurde am 17. November 2012 geschlossen. Angeblich wollte sich die Käuferin kümmern und den Ara ummelden.

Dreieinhalb Jahre später erhielt die Beschuldigte vom Landratsamt Mittelsachsen einen Bußgeldbescheid. Sie sollte dafür, dass umgemeldet hatte, 25 Euro zahlen. Gegen den Bescheid ging sie in Einspruch.

„Ich habe vom Amt weder einen Anruf noch eine Mahnung bekommen.“ Wieso sich die Behörde erst nach dreieinhalb Jahren bei ihr meldet, versteht sie nicht. Die Unterlagen, die sie über den Vogel hatte, warf sie nach zwei Jahren weg. Außerdem soll der Vogel, noch nicht bezahlt sein. „Er gehört noch mir“, erklärt sie.

Die Vorladung zur Anhörung beim Landratsamt will sie nicht erhalten haben. Auch die Ummeldung soll verschwunden sein. In einem Brief an die Naturschutzbehörde, der das Datum vom 26. Mai 2016 trägt, schrieb sie, dass der Ara am 17. November 2012 an die Käuferin übergeben wurde. „Gilt als Ab- und Ummeldung“, heißt es darin.

Doch Richterin Magdalena Richter und die Zeugen, zwei Mitarbeiterinnen der Behörde, gehen davon aus, dass das Schreiben nur eine Schutzbehauptung ist. Weil die Angeklagte den Ara auch nicht angemeldet hatte, als sie ihn kaufte, erhielt sie schon einmal einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25 Euro. „Sie hätten wissen müssen, dass das Tier angemeldet werden muss“, sagt Richterin Magdalena Richter. Sie verurteilt die Beschuldigte zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.