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Pädagogin zockte Rentner ab

Statt sich um die Finanzen eines alten Mannes zu kümmern, bediente sich eine Frau laut Gericht selbst daran. Das Urteil.

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© Symbolbild/dpa

Von Yvonne Popp

Dresden/Freital. Seit Mitte vergangenen Jahres hatte das Schöffengericht am Amtsgericht Dippoldiswalde versucht, das Verfahren gegen eine Lehrerin aus Dresden zu eröffnen. Der Untreue angeklagt, hatte diese sich aber vor jedem neuen Termin ärztliche Bescheinigungen ausstellen lassen, welche ihr eine Verhandlungsunfähigkeit attestierten. Um weiteren Verzögerungen entgegenzuwirken, hatte das Gericht schließlich einen Gutachter beauftragt. Der Psychiater konnte bei Andrea B. außer einer leichteren Form der Depression aber nichts feststellen, was gegen eine Eröffnung ihres Verfahrens sprach. So musste sich die Diplompädagogin im Dezember vergangenen Jahres in Dippoldiswalde nun doch den Vorwürfen stellen.

Von 1997 bis zu dessen Tod im Februar 2015 war die 54-Jährige als Betreuerin für einen Witwer aus der Oberpfalz eingesetzt und hatte somit auch Vollmacht über dessen Konten. Beschuldigt wird sie, zwischen Dezember 2012 und Oktober 2014 insgesamt 30 900 Euro abgehoben und unerlaubterweise für sich verwendet zu haben.

Unbelegte Rechnungen
Generell sei die Zusammenarbeit mit Andrea B. recht mühselig gewesen, sagte die zuständige Rechtspflegerin am ersten Verhandlungstag im vergangenen Dezember. Besonders Nachweise für die Verwendung zahlreicher Bargeldabhebungen habe sie oft nachfordern müssen. Da der Geschädigte dann aber immer schriftlich bestätigt hatte, dass alle Aufwendungen in seinem Sinne getätigt worden seien, habe es für sie aber keinen Grund gegeben, misstrauisch zu werden. Stutzig war die Rechtspflegerin erst geworden, als ihr die Angeklagte für das Jahr 2013 keine Belege vorweisen konnte. Andrea B. hatte ihr daraufhin erklärt, dass ihr die Tasche samt entsprechenden Unterlagen aus dem Auto gestohlen worden sei. Der Geschädigte aber, der seit dem Jahr 2000 in einem Freitaler Pflegeheim untergebracht war, konnte in diesem Falle die Ausgaben nicht mehr gegenzeichnen, weil sich in der Zwischenzeit sein Gesundheitszustand stark verschlechtert hatte.

Weitere Nachforschungen der Rechtspflegerin brachten zusätzliche Ungereimtheiten zutage. So stellte sich heraus, dass Andrea B., entgegen ihren Angaben, gar nicht so oft mit dem psychisch kranken Witwer zu dessen Haus in die Oberpfalz gefahren war, wie sie Unkosten dafür geltend gemacht hatte. Auch hatte sie immer sehr hohe Summen für Dienstleistungen wie Rasen mähen, Hecke schneiden und kleinere Ausbesserungen an jenem Haus – in einem Jahr sogar mehr als 13 000 – abgerechnet. Zwar sind diese Arbeiten tatsächlich regelmäßig von einem Mieter des Hauses ausgeführt worden, jedoch hatte er dafür bei weitem nicht so viel Geld bekommen. Die immens hohen Abrechnungen, die Andrea B. vorgelegt hatte und die seine Unterschrift tragen sollen, habe er nie gesehen, versicherte der Mann am zweiten Prozesstag. Wie der Geschädigte zu all dem gestanden hatte, ist nicht bekannt. In einem psychiatrischen Fachkrankenhaus waren bei ihm schon Jahre zuvor eine

Demenzerkrankung und auch psychotische Schübe festgestellt worden. Über viele Jahre hinweg hatte der Mann mit niemandem gesprochen. Einzig der Angeklagten gegenüber hatte er sich geöffnet.

Die Aussagen zahlreicher Zeugen stützten schlussendlich den Verdacht, dass Andrea B. das ausgenutzt hatte. Sie alle waren sich sicher, dass dem Geschädigten überhaupt nicht klar war, was die Angeklagte mit seinem Geld gemacht hatte. So sah es das Schöffengericht schließlich als erwiesen an, dass sich die Deutsche der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hatte. Das Urteil, ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, fiel in Abwesenheit der Lehrerin. Sie musste sich wegen ihrer depressiven Erkrankung noch vor dem dritten Prozesstag in stationäre Behandlung begeben.