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Ohrfeigen landen vor Gericht

Ein 48-jähriger Döbelner ist der Körperverletzung angeklagt. Er spricht von Notwehr. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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© Symbolfoto/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Auf dem Döbelner Weihnachtsmarkt Anfang Dezember 2016 soll ein 48-Jähriger im großen Festzelt einem 32-Jährigen mit den flachen Händen auf beide Ohren geschlagen haben. Der Geschädigte erlitt eine beidseitige Trommelfellperforation und infolge dessen eine Hörminderung. Wegen des Vorfalls stand der 48-Jährige jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm Körperverletzung.

Dass er den Geschädigten geschlagen hat, gibt er zu. „Ich fühlte mich bedroht und langte ihm eine“, sagte er. Zuvor hatte es zwischen den beiden Döbelnern eine verbale Auseinandersetzung gegeben, in der das Opfer den Beschuldigten beleidigt und an der Jacke gezogen haben soll. Außerdem soll der 32-Jährige mit der Rechten ausgeholt haben. „Es sah so aus, als wollte er mich schlagen“, sagte der Beschuldigte in der Verhandlung. Vorher soll der Geschädigte Müll in einen Heizlüfter gesteckt haben. Der Angeklagte will den Unrat aus dem Lüfter genommen und weggeworfen haben. Daraufhin kam es zum Streit zwischen den Männern.

Anders schilderte das Opfer den Vorfall. Anstatt von Müll sprach er von Zigaretten. „Ich wollte meine Zigaretten aufheben, da stand er hinter mir“, sagte er . Dann soll er geschlagen worden sein. Auch er schilderte, dass es zwischen ihm und dem Angeklagten zuvor ein Wortgefecht gab. Doch er erinnerte sich nicht, was der Beschuldigte zu ihm gesagt hat. Das Opfer hatte erheblich getrunken. 1,5 Promille wurden festgestellt. Ein mehrtägiger Klinikaufenthalt, Operation und Hörminderung sind die Folge. Die Trommelfelle konnten nicht wieder hergestellt werden. Der Geschädigte trägt heute Hörgeräte.

„Er hat schon vor der Tat schwer gehört“, sagte der Angeklagte. Hausbewohner hätten ihm das erzählt. Erfahren haben wollte er auch, dass das Opfer das wegen der Hörminderung zu erwartende Schmerzensgeld für seine Hochzeit verwenden will. Dass er schon vor den Schlägen schwerhörig war, gibt der Geschädigte zu. Durch die Schläge wurde sein Gehör noch mehr geschädigt. Von 80 Prozent Hörminderung ist die Rede.

Weil in dem Prozess nicht nachgewiesen werden kann, ob der Angeklagte tatsächlich in Notwehr handelte, wird die Verhandlung im April fortgesetzt. Dann will das Gericht weitere Zeugen des Vorfalls anhören.