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Ohrfeige ist nicht nachzuweisen

Ein Döbelner soll einen Mann geschlagen haben. Richterin ist weder von seiner Schuld noch von seiner Unschuld überzeugt.

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© Symbolbild/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. In der Fortsetzungsverhandlung vom Amtsgericht Döbeln wird ein weiterer Zeuge gehört. Angeklagt ist ein 48-jähriger Döbelner. Vorgeworfen wird ihm Körperverletzung. Am 3. Dezember 2016 soll er im Festzelt an der Eisbahn auf dem Döbelner Obermarkt einen Mann eine doppelte Ohrfeige verpasst haben. Das Opfer erlitt eine beidseitige Trommelfellperforation. Infolge derer ist er zu 80 Prozent schwerhörig.Am ersten Verhandlungstag sagte der Angeklagte, dass er die Tat in Notwehr begangen hat. „Ich fühlte mich bedroht und langte ihm eine“, schilderte er. Zuvor hatte es zwischen Opfer und Täter ein Wortgefecht gegeben. In dem Streit soll es um eine Zigarettenschachtel gegangen sein, die der Geschädigte in einen Lüftungsschlauch gelegt hatte. Die Schachtel soll der Beschuldigte nach Aussage des Opfers ins Festzelt geworfen haben. Weitere Zeugen hatte es in der ersten Verhandlung nicht gegeben.

„Ich sah, wie der Geschädigte auf den Angeklagten zugerannt kam“, schildert der Zeuge am zweiten Prozesstag den Tatvorgang. „Er schrie herum und packte den Angeklagten an der Jacke. Dann hat der Beschuldigte mit der Linken zugeschlagen.“ Nach dem Schlag soll der Geschädigte gelacht haben und zum Tisch eines Bekannten gegangen sein.

Richterin Magdalena Richter spricht den Angeklagten frei. „Um jemanden schuldig zu sprechen, muss ich hundertprozentig von seiner Schuld überzeugt sein“, sagt sie in der Urteilsbegründung. „Das ist hier nicht der Fall.“ Doch auch von seiner Unschuld ist sie, wie sie sagt, nicht überzeugt. „Wir können nicht ausschließen, dass der Geschädigte sie angreifen wollte.“

Für einen Freispruch hatten auch Staatsanwältin Ulrike Sohr und Verteidiger Rechtsanwalt Sven Kuhne aus Leipzig plädiert.