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Ohne Parkscheibe wird Einkauf teuer

Görlitzer Supermärkte lassen Parkplätze kontrollieren. Das gefällt nicht allen Kunden, hat aber einen einfachen Grund.

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© Ralph Schermann

Von Ralph Schermann

Görlitz. Um 13.29 Uhr stellt Magdalena Gorn ihren VW auf den Parkplatz vor Aldi auf der Görlitzer Pontestraße. Die Dresdnerin will vor ihrer Rückfahrt noch schnell ein paar Semmeln holen. Nach nur sieben Minuten ist sie wieder an ihrem Auto – und findet eine Zahlungsaufforderung.

Magdalena Gorn hat keine Parkscheibe ausgelegt. Nach der StVO hätte sie das zehn Euro gekostet. Sie aber kostet es 30 Euro. Weil sie nicht gegen die StVO verstieß, sondern auf einer privaten Parkfläche gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Das war auf den Tag genau vor einem Jahr. Heute müsste Magdalena Gorn nicht 30, sondern „nur“ 19,90 Euro zahlen. Das Vorgehen der Parkwächter ist zwar geblieben, doch es wechselten deren Firmen. Nach „Park & Control“ Stuttgart ist der Aldi-Parkplatz Pontestraße jetzt in der Hand von „Fair parken“ Düsseldorf.

Immer mehr Supermärkte mit kleineren Parkflächen nutzen den Service solcher Kontrollfirmen. „Fair parken“ ist zum Beispiel auch vor Penny an der Bahnhofstraße präsent. Dort werden 19,90 Euro allerdings nicht nach einer Stunde wie bei Aldi, sondern „erst“ nach 90 Minuten fällig. Bäckermeister Michael Tschirch, der dort eine Filiale betreibt, bestätigte schon im vorigen Jahr, dass mitunter Lieferanten wegen Fremdparkern keinen Platz finden. Genau dagegen sind Parkkontrollen da. Thomas Herrmann, Chef von „Fair parken“: „Wir sorgen dafür, dass Kunden auf Kundenparkplätze können und Umsatzeinbußen durch blockierte Parkplätze vermieden werden.“ Auch die teurere Variante gibt es noch, wie Alex Meatgrinder auf Facebook berichtet: Auf dem Parkplatz vor „Action“ in Rauschwalde wurde er wegen fehlender Parkscheibe 30 Euro los. „Action“-Regionalleiter Ronny Altermann kündigte so etwas schon zur Eröffnung der Filiale im Dezember an: Der kleine Parkplatz stünde schnell mit Anlieger-Autos voll, wenn man nicht regulierend eingriffe. Dass Parkflächen „besonders in Stoßzeiten“ knapp werden, bestätigte auch Wolf Weiland von Aldi.

Der Ablauf ist simpel: Schilder weisen auf die Höchstparkdauer und die Pflicht zum Auslegen der Parkscheibe hin. Das Fahren auf den Parkplatz gilt als Vertragsabschluss, die AGB stehen auf mehreren Tafeln. Knut Petrauschke sieht das bei Facebook anders: Man erwarte auf Supermarkt-Parkplätzen nicht, erst kleingedruckte Geschäftsbedingungen lesen zu müssen. Das lässt Thomas Herrmann nicht gelten: Extra deswegen habe man „die Beschilderung in Zusammenarbeit mit Wahrnehmungsspezialisten entwickelt.“ Tatsächlich sind Hinweisschilder auf den Parkplätzen nach zunächst kritischer Ausstattung nun reichlich vorhanden und auch nicht zu übersehen. Das wird selbst von Facebook-Kritikern anerkannt: „Wer nicht lesen kann, muss zahlen“, schreibt etwa Jerry Becker. Oder Heiko Ilmer fragt: „Was ist so schwer daran, die Parkscheibe zu benutzen?“

Klagen dagegen sind rar, weiß ein Görlitzer Rechtsanwalt zu berichten. Denn „das Vorgehen generell ist ja auch nicht zu beanstanden, vom Privatgelände können Eigentümer Fremdparker sogar abschleppen lassen.“ Und noch eins scheint Kläger zurückzuhalten: „Mancher stand am Ende mit zusätzlichen Mahngebühren, Kosten für die Fahrzeughalterermittlung und obendrein Gerichtskosten da.“ Kein Wunder, dass auch Sprecher von Verbraucherzentralen den Autofahrern raten, sich vor allem beim Parken an Supermärkten sorgfältig nach Hinweisschildern oder ähnlichen Vorgaben umzusehen.

Die Kontrolleure betreuen in der Regel mehrere Plätze und steuern jeden mehrmals täglich an. Sie verteilen ihre AGB-Knöllchen tatsächlich aber auch mal unsensibel, wie eben bei jener Halterin, die nach nur sieben Minuten Einkauf wieder am Auto ist. Der Grund dafür ist sicher der gleiche wie für die zu berappende Summe: „Wir als Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten“, heißt es bei „Park & Control“. Wenn Parkwächter anteilmäßig für ihren Lohn arbeiten, dürfte auch damit freilich mangelnde Kulanz erklärbar sein.

Supermärkte müssen aber nicht auf solche Firmen zurückgreifen. Vor allem bei großen Parkarealen wie bei Marktkauf, Porta oder Roller würde das auch zeitlich kaum begrenzbar sein. Wer bei Marktkauf bummelt und dann bei Adler oder Orion stöbert, will vielleicht anschließend noch Gast im Restaurant „Kings“ sein – all das ist mit Parkscheiben-Forderungen nicht vereinbar. In solchen Fällen können Parkplatzbesitzer aber auch eine der StVO entsprechende Beschilderung von der städtischen Verkehrsbehörde anordnen und diese Behörde dann kontrollieren lassen. Auch das Görlitzer Ordnungsamt kontrolliert auf diese Weise einige Supermarkt-Parkflächen, ahndete zum Beispiel allein in einem Jahr auf einem Netto-Parkplatz 150 Verstöße gegen eine Parkregelung. Eigentlich gilt bei Handels-Parkplätzen aller Art deshalb längst schon generell: Wer keine Strafe will, der sollte besser eine Scheibe haben.

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