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Ohne Not die 112 gewählt

Wegen des Missbrauchs von Notrufen steht ein Mann vor Gericht. Das bringt ihm eine Geldstrafe ein.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Zehn Minuten zu spät betritt der Angeklagte den großen Verhandlungssaal im Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wird dem Roßweiner der Missbrauch von Notrufen und Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln. Am 20. Juni 2016, kurz vor 19.30 Uhr, soll der Beschuldigte die 112 angerufen haben. Er teilte der Rettungsleitstelle folgendes mit: „Ja! Schönen guten Tag! Ich habe mir gerade die Pulsadern aufgeschnitten. Ich weiß nicht, wo ich bin. Findet mich. Tschüss.“ Weil der Anschluss seines Handys ausgemacht werden konnte, fuhr die Polizei zum Angeklagten. Dieser war unversehrt.

In der Verhandlung gesteht der Angeklagte die Tat. „Ich hatte Stress“, nennt er als Grund für den Notrufmissbrauch. Seine Freundin hatte sich von ihm getrennt. Die Tat bedauert er. „Es war großer Mist, was ich gemacht habe“, sagt er und verspricht, so etwas nie wieder zu machen. Der Beschuldigte hat ein Alkoholproblem. Ob bei der Tat Alkohol im Spiel war, bleibt ungeklärt. Wie im Vorfeld der Verhandlung ein Zeuge sagte, habe der Beschuldigte schon mehrfach den Notruf missbraucht. Verurteilt wurde er auch schon einige Male. Elf Einträge hat er im Bundeszentralregister, die meisten wegen Schwarzfahren. Aber auch Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und andere Delikte wurden ihm zur Last gelegt.

Obwohl die Staatsanwaltschaft für die Tat eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro fordert, verurteilt Richterin Christa Weik den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von nur 400 Euro. Die Strafe kann der Hartz-IV-Empfänger in Arbeitsstunden umwandeln lassen. „Beim nächsten Mal, wenn ich Sie hier sehe, sperre ich Sie ein“, warnt Weik. Das Urteil ist rechtskräftig.