Merken

Oelsnitzer gründen Bürgerinitiative

Die Kleinkläranlagenbesitzer wollen gegen die Grundgebühr des Abwasserverbandes zu Felde ziehen.

Teilen
Folgen
© Richter/Archiv

Von Manfred Müller

Oelsnitz. Zum wiederholten Male ging es bei einer Zusammenkunft des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ turbulent zu. Es waren vor allem Grundstücksbesitzer aus den Dörfern Oelsnitz und Niegeroda, die sich am Mittwochabend in Ebersbach während Bürgerfragestunde zu Wort meldeten. Beide Ortschaften sind nicht ans zentrale Abwassersystem angeschlossen – die Einwohner mussten ihre Grundstücke mit biologischen Kleinkläranlagen ausstatten. Um diese Anlagen schwelt seit Jahresende 2016 ein Streit. Die Besitzer wollen nicht einsehen, warum sie – obwohl sie die Investition und die Entsorgungskosten allein tragen müssen – eine Grundgebühr von jährlich 60 Euro an den Verband zahlen sollen.

Nicht zufriedenstellend beantwortet

Der AZV wiederum konnte die Frage, wofür die Gebühr konkret berechnet wird, bisher nicht zufriedenstellend beantworten. Er ließ lediglich verlauten, dass er zu regelmäßigen technischen Kontrollen verpflichtet sei, die eben Geld kosten. Deshalb haben die meisten Anlagenbesitzer Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt. Der Oelsnitzer Joachim Rothe übergab AZV-Chefin Margot Fehrmann eine Unterschriftenliste, mit der 130 Einwohner aus beiden Orten ihre Forderung nach Aufklärung bekräftigen. Außerdem gaben die Opponenten bekannt, dass sie in den nächsten Tagen eine Bürgerinitiative gegen die Erhebung der Grundgebühr gründen wollen – offen für Betroffene aus allen Verbandsgemeinden.

Es gibt noch einen zweiten Grund, warum die Oelsnitzer und Niegerodaer die Grundgebühr nicht bezahlen wollen. Diese war bereits im März 2016 von der Verbandsversammlung beschlossen worden. Allerdings sei die Gebührensatzung – kritisieren die Einwohner – in beiden Orten nicht ortsüblich bekannt gemacht worden. Veröffentlichungsblatt des Zweckverbandes ist der Radeburger Anzeiger. Der wird normalerweise in den beiden Lampertswalder Ortsteilen nicht verteilt. Allerdings gibt es eine Vereinbarung, dass er in Oelsnitz und Niegeroda in die Briefkästen gesteckt werden muss, wenn Mitteilungen Abwasserverbandes abgedruckt sind. Das sei im Frühjahr 2016 geschehen, behauptet der Verband. Sowohl der Radeburger Anzeiger als auch das verantwortliche Vertriebsunternehmen hätten die Verteilung bestätigt. Die betroffenen Bürger wiederum behaupten, es sei nichts eingeworfen worden. „Damit ist die Satzung nicht rechtskräftig“, sagt die Niegerodaerin Yvonne Ossner.

Schützenhilfe erhielten die Opponenten von Lampertswaldes Bürgermeister Wolfgang Hoffmann, der seine Gemeinde im AZV vertritt. Er habe Verwandtschaft im Dorf Niegeroda und bei der sei das Blatt mit Sicherheit nicht im Briefkasten gewesen, stützte der Amts-Chef die Argumentation der Grundgebühr-Gegner. Der Thiendorfer Gemeinderat Lutz Hessel wartete mit einer möglichen Erklärung auf. Wenn Grundstücksbesitzer an ihren Briefkästen das Schild „Bitte keine Werbung“ angebracht hätten, seien sie möglicherweise von den Zustellern ausgespart worden. Allerdings schwören die Bewohner der beiden Dörfer Stein und Bein, dass der Radeburger Anzeiger nirgendwo eingeworfen wurde. Das wollen sie im Notfall mithilfe eines Rechtsbeistands klären lassen.

Beide Seiten sehen sich im Recht

Thiendorfs Bürgermeister Dirk Mocker hielt entgegen, ortsübliche Bekanntmachung bedeute nicht, dass die Satzung in jedem einzelnen Briefkasten stecken müsse. Sonst hätte der Gesetzgeber ja gleich festlegen können, sie als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Beide Seiten sehen sich im Recht, so dass ein Ende des Streits kaum absehbar ist. Auf jeden Fall will der Verband in den nächsten Tagen allen Bürgern, die zur Gebührenerhebung in Widerspruch gegangen sind, ein Schreiben zusenden, in dem die Kostenbestandteile der Grundgebühr detailliert aufgeschlüsselt sind. Der AZV habe die Berechnung beim Ingenieurbüro, das die Gebührensatzung erstellte, angefordert und sie mittlerweile auch erhalten. Auch die Veröffentlichungspraxis wurde mit einem Satzungsbeschluss verändert. Künftig sollen die Verbandsdokumente im Wochenkurier abgedruckt werden. Einige der anwesenden Bürger werteten das als Eingeständnis, dass die Verteilung doch nicht funktioniert hat. Dem wiederum widersprach Verbands-Vize Mocker. Der AZV habe bereits 2014 beschlossen, zum Wochenkurier zu wechseln, die Satzung sei allerdings damals vom Kommunalamt nicht genehmigt worden.