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Nicht bloß die Straße ändern

Die Ummeldung der Adresse hat durchaus ihre Tücken – und die Kfz-Zulassungsstelle in Großenhain schließt auch noch.

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© Montage: Anne Hübschmann

Von Birgit Ulbricht

Tauscha/Thiendorf. Viele Bürger aus Tauscha, aber auch aus Thiendorf müssen im kommenden Jahr ihre Adressdaten ändern lassen. Ab 1. Januar gibt es im ehemaligen Gemeindegebiet zwölf neue Straßennamen. Auch in Thiendorf werden zwei Straßen umbenannt.

Zum einen der Siedlungsweg in Stölpchen, der künftig „Heideblick“ heißen wird, und zum anderen der Wiesenweg in Sacka, der den Namen „Am alten Mahl“ bekommt. Die Ausstellung der neuen Ausweise soll für die Bürger kostenlos erfolgen. Die Gemeinde will zudem beim Landratsamt beantragen, dass auch die Kfz-Ummeldung ohne Änderungsgebühren vorgenommen wird. Allerdings nur innerhalb der ersten sechs Monate 2016! Äußerst ungünstig ist, dass die Kfz-Zulassungsstelle in Großenhain ausgerechnet in diesem Zeitraum schließt.

Es müssen also alle nach Meißen oder Riesa. Helfen kann auch Kfz-Zulassungsservice Jörg Naumann. Denn es ist nicht nur mit einem Überschreiben des Straßennamens getan. Die Bürger müssen auch die kompletten Unterlagen mitbringen und einige Sonderregelungen dabei beachten. Wenn etwas fehlt, zieht man unverrichteter Dinge wieder ab. Bürgermeister Dirk Mocker weist auch darauf hin, dass die Ausweise wegen der Computerzusammenführung in der Gemeinde Thiendorf erst ab 19. Januar ausgestellt werden.

Auch die neuen Straßenschilder werden nicht gleich am 1. Januar stehen, Navis und Behörden sind nicht sofort zum 1.1. auf die neuen Bezeichnungen eingestellt. Die Daten müssen zunächst „durchgemeldet“ werden. Die Gemeinde meldet die Daten von Amts wegen automatisch an den Landkreis, das Amtsgericht Riesa, das Grundbuchamt, das Vermessungsamt, das Finanzamt, die Zweckverbände, die Energieversorger, die Deutsche Telekom, die Postdienstleister, die GEZ-Zentrale, an Jobcenter und Arbeitsagentur. Alle weiteren Stellen bzw. privaten Vertragspartner müssen die Bürger selbst benachrichtigen, wie Banken, Versicherer, Kundenkonten, Handyanbieter usw. Kosten, die dadurch entstehen, werden nicht erstattet.