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Neustädter Praktikant beim Diebstahl erwischt

Auch die Mutter des 17-Jährigen wurde nun verurteilt. Die Tat hatte ein Mitarbeiter gefilmt. Doch durfte er das überhaupt?

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Von Stephan Klingbeil

War es Missverständnis, Absicht oder sogar ein Komplott? Wegen Diebstahls und Einbruchs musste sich ein Fliesenleger-Azubi aus Neustadt nun vor dem Amtsgericht Pirna verantworten. Zwei Taten wurden dem jungen Angeklagten zur Last gelegt. Zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt Ende August 2012 soll der heute 17-Jährige zunächst in einen Bürocontainer an der Krietzschwitzer Straße in Pirna eingedrungen sein, alles durchsucht, das eingezäunte Areal aber ohne Beute verlassen haben. Der Sachschaden lag bei 1 000 Euro.

Ermittler hatten später einen Fingerabdruck des jungen Mannes an dem Bürocontainer gefunden. „Ja, ich war damals in der Nacht auf dem Gelände, doch das Tor stand da schon offen“, erklärte der Angeklagte. „Ich war betrunken, musste pinkeln, dabei hatte ich mich an dem Bürocontainer festgehalten.“ Eingebrochen sei er aber nicht.

Dass er obendrein etwas gestohlen hätte, wies er auch beim zweiten Anklagepunkt gegen ihn zurück. In einem Sebnitzer Metallbauunternehmen nahe der Grenze zu Tschechien hatte der Teenager ein Praktikum absolviert. Die Firma habe ihn eigentlich als Lehrling anstellen wollen.

Dazu kam es aber nicht. Der Grund: Im April 2013 soll der junge Mann nach Feierabend einen Wagenheber, einen Kanister mit Verdünnungsmittel, eine Edelstahlpfanne und eine Traktorblinkleuchte aus dem Betrieb mitgehen lassen haben.

Die Mutter des Angeklagten hatte mit ihrem Auto direkt am Firmengelände geparkt, ihr Sohn lud die Sachen ein. Da sie ihm so bei dem angeklagten gemeinschaftlichen Diebstahl geholfen habe, musste auch sie sich vor Gericht verantworten. Der Polizei sagte die Frau später, dass sie von den Gegenständen nichts gewusst hätte.

Ihr Sohn beteuerte zudem vor Gericht, dass er zuvor die Erlaubnis hatte, jene Gegenstände mitzunehmen. Der Firmenchef und ein Subunternehmer, der für den Praktikanten zuständig war, widersprechen.

Geldstrafe für Mutter und Sohn

Für die Aktion haben sie einen Beweis: Der Subunternehmer hatte den mutmaßlichen Diebstahl aus seinem Auto heraus mit einer Videokamera aufgenommen. Eine weitere Kamera wurde an der Decke des Unternehmens montiert. „Aus Sicherheitsgründen, wir sind hier an der Grenze, und ich will im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls keinen Falschen beschuldigen“, erklärt der Firmeninhaber. Jener Subunternehmer habe vorab einen Tipp bekommen, dass der Praktikant schon bei einem anderen Betrieb geklaut hätte. Daher filmte dieser den Angeklagten an jenem Tag.

Doch durfte er das? „Nein“, sagt der Anwalt des Angeklagten. Es gebe Urteile, wonach es nur erlaubt sei, jemanden ohne dessen Wissen zu filmen und die Aufnahmen dann als Beweismittel zu verwenden, wenn es keine andere Möglichkeit gegeben hätte, so eine Tat zu bezeugen. Etwa mithilfe eines Detektivs oder durch vorab sensibilisierte Mitarbeiter. Er plädierte auch deshalb auf Freispruch für seinen Mandanten – bezüglich beider Anklagepunkte.

Das Gericht sprach den Teenager dann nur wegen des Pirnaer Vorfalls frei – die Beweislage sei zu dünn. Schuldig seien Mutter und Sohn jedoch hinsichtlich der Aktion in Sebnitz. Sie müssen je 300 Euro zahlen. Das Urteil ist laut dem Anwalt des Azubis nicht rechtskräftig. Offen sei auch, ob die Filmerei ein juristisches Nachspiel hat.