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Neuer Widerstand gegen neue B178

Das Straßenbauamt weiß seit zwei Jahren von Einwänden eines Agrarbetriebes und geht nicht darauf ein. Das gibt Ärger.

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© Rafael Sampedro

Von Holger Gutte

Oberseifersdorf. Warum kann die geplante Trassenführung der B178neu nicht etwas näher an das Waldstück vor Oberseifersdorf gelegt werden? Das ist nur eine von mehreren Fragen, die Ehrenfried Zücker aufregen, weil er mit den Antworten darauf überhaupt nicht zufrieden ist. „Wir haben schon vor zwei Jahren unsere Einwände und Vorschläge dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt. In den Planungen ist danach aber nicht einer berücksichtigt worden“, schimpft der Gesellschafter der Miku Agrarprodukte GmbH in Oberseifersdorf. Der geplante Abschnitt 3.3 der Bundesstraße schneidet mehrfach die von der Miku bewirtschafteten Felder zwischen der Staatsstraße 128 bei Niederoderwitz und der B 178alt bei Oberseifersdorf mit der Anbindung an die Nordumfahrung von Zittau. Auch beim jüngsten Gesprächstermin zwischen dem Straßenbauamt (Lasuv) und dem Agrar-Unternehmen hat es keinerlei Annäherung oder Entgegenkommen auf die Vorschläge gegeben, schildert Ehrenfried Zücker.

Die Messpunkte dafür gibt es schon. Die Straße etwas näher am Wald würde die Feldbewirtschaftung erleichtern.
Die Messpunkte dafür gibt es schon. Die Straße etwas näher am Wald würde die Feldbewirtschaftung erleichtern. © Rafael Sampedro

Die neue Variante geht jetzt bei Mittelherwigsdorf nicht mehr südlich, sondern nördlich um den Pferdeberg. Der vorgesehene Abschnitt ist sechs Kilometer lang. Die Kosten betragen insgesamt 32,5 Millionen Euro. Sechs Brücken sind geplant. Hinzu kommen zwei Regenwasserrückhaltebecken. Die sollen vor die Vorfluter für das Neufeldenwasser sowie dem Krebsbach und Eckartsbach vorgelagert werden. Der Baubeginn ist derzeit allerdings noch nicht abschätzbar.

Und er könnte noch mehr in die Ferne rücken. „Wir werden in Widerspruch gehen. Und wenn man uns überhaupt nicht entgegenkommt, würden wir notfalls sogar klagen“, sagt der Miku-Gesellschafter. Streitthema zwischen Miku und Lasuv sind vor allem vier Punkte.

Die vier Streitpunkte

Punkt 1: Warum muss es so ein riesiger Anschluss an die Ortsumfahrung sein?

Polen und Tschechien liegen drei Kilometer weiter auch in Europa. „Dort sind bei Schnellstraßen Kreisverkehre möglich und bei uns müssen es riesige Auffahrten sein“, ärgert sich Ehrenfried Zücker. Nach den Vorschlägen der Miku Agrarprodukte GmbH könnte man die Anbindung an die Nordumfahrung von Zittau auch mit einem Kreisverkehr lösen. Das würde Kosten sparen und nicht so viel besten Ackerboden verschlingen.

Das sei nach Ansicht des Lasuv aber nicht möglich, weil die Straße fast einen Autobahncharakter hat.

Punkt 2: Warum kann nicht eine Wiese am Feld zum Acker werden?

Die Miku erhält für die Felder, die dem Bau der neuen Bundesstraße zum Opfer fallen, keine Austauschflächen. Direkt an der alten B178 gibt es allerdings in einer Senke zwischen Feldschenke und Ortsumfahrung eine rund einen Hektar große Wiese. Drumherum führt ein Feld. „Es wäre für uns einfacher, wenn wir die Wiese mit ins Feld einbinden könnten“, meint Ehrenfried Zücker. Er schlägt vor, in der Senke Boden aufzufüllen und die hier vorhandenen Schieber der Wasserleitung der Sowag hochzusetzen. Das geht technisch und so wären sie auch in ihrer Funktion nicht eingeschränkt.

Bei dem Argument der Behörden, dass man nach EU-Recht aus einer Wiese keinen Acker mehr machen darf, kann er nur mit dem Kopf schütteln.

Punkt 3: Warum muss eine Brücke für Fledermäuse gebaut werden?

Nach Ansicht der Miku könnte man die sparen, weil es fraglich ist, ob Fledermäuse nur über ein begrüntes Bauwerk über die Bundesstraße fliegen würden.

Punkt 4: Warum soll die Straße einen großen Bogen auf dem Feld machen?

Weil die Trasse so einen großen Bogen auf dem Feld macht, wird der Schlag bei Oberseifersdorf dreimal geteilt. „Wir wollen, dass man die Straße näher zum Waldstück baut. Das würde die Feldarbeit nicht so erschweren“, sagt er. Das Landesamt argumentiert jedoch, dass ein bestimmter Kurvenradius eingehalten werden muss.

Die bisher vorgestellte Variante ist ein technischer Entwurf. Er soll der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Herbst dieses Jahres eingereicht werden, berichtet Nicole Wernicke vom Lasuv. Die Planfeststellung ist das Genehmigungsverfahren, das sicherstellt, dass alle Bürger ihre Belange einbringen können. „Wünsche und Anregungen von Betroffenen werden demnach selbstverständlich sorgfältig geprüft und bei weiteren Entscheidungen beachtet“, teilt sie mit. Zum Teil stehen jedoch bei der Realisierung Vorschriften oder Gesetze entgegen. „Die Anmerkungen der Miku Agrarprodukte GmbH sind uns bekannt. Ein Gesprächstermin mit der Miku hat bereits stattgefunden, in dem alle Punkte erörtert wurden“, berichtet sie.

Da ist Ehrenfried Zücker ganz anderer Meinung. Es ärgert ihn, dass jetzt so viel Zeit verstreichen muss, bis der Agrarbetrieb in Widerspruch gehen kann, obwohl das Landesamt schon so lange weiß, dass es Widerspruch geben wird.

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