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Neue Zuständigkeiten

Die Gemeinde Weinböhla gehört nun zum Jobcenter Radebeul.

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© Symbolfoto: dpa

Weinböhla. Im Jobcenter des Landkreises Meißen ändern sich ab September einige regionale Zuständigkeiten. So wechselt die Zuständigkeit für die Gemeinde Weinböhla an den Jobcenter-Standort nach Radebeul, Dresdner Straße 78 c, in Ost, teilt das Landratsamt Meißen mit. SGB II-Leistungsempfänger aus den Gemeinden Nünchritz, Glaubitz, Wülknitz und Zeithain werden zukünftig am Jobcenter-Standort Großenhain, Herrmannstraße 30-34, betreut. Alle Standorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen, heißt es von der Behörde.

Personen und Bedarfsgemeinschaften, die bereits SGB II (Hartz IV)-Leistungen vom Jobcenter erhalten, wurden persönlich über die geänderten Zuständigkeiten informiert. Das Amt bittet darum, dass sich Neuantragsteller in den betroffenen Gemeinden ab 4. September an die Antragsausgabe in Großenhain oder die Infothek in Radebeul wenden.

Die Sprechzeiten bleiben unverändert: Montag, 9 bis 11.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Im Zusammenhang mit den genannten Änderungen sind weitere hausinterne Umzüge in Riesa und Meißen verbunden. Besucher und Leistungsempfänger werden deshalb gebeten, sich an den Aushängen vor Ort über neue Zimmernummern und gegebenenfalls neue Ansprechpartner in der Sachbearbeitung und im Fallmanagement zu informieren.

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Servicehotline, Telefon 03521 7254040, und in Kundenservice/Infothek vor Ort zur Verfügung. (SZ)