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Neue Sicherheitsregeln zu Malter in Flammen

Das Gebiet um die Talsperre wird zum Fest eine autofreie Zone. Die nötigen Ausnahmen werden jetzt neu geregelt.

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© Archiv/Kamprath

Von Franz Herz

Malter. Seit dieser Woche gibt es im Rathaus Dippoldiswalde die neuen Vignetten für die Anwohner in Malter und Paulsdorf, soweit sie von der Straßensperrung rund um die Talsperre zum Fest Malter in Flammen betroffen sind. Zu dieser Riesenfete, die dieses Jahr am 14. und 15. Juli zum zehnten Mal stattfindet, wird die Straße um die Talsperre zur autofreien Zone erklärt. Nur die Anwohner und Gewerbetreibenden, die unbedingt an dem Festtag nach Paulsdorf oder Malter reinfahren müssen, bekommen eine Ausnahmegenehmigung. Mit einer Vignette am Auto können sie nachweisen, dass sie zu dem Kreis zählen, für den die Ausnahmeregelung gilt.

Das hat sich in den vergangenen Jahren so eingespielt. Dieses Jahr tritt aber eine Änderung in Kraft. Die Vignetten aus früheren Jahren gelten nicht mehr. Jetzt werden bis zum 4. Juli beim Ordnungsamt im Dippoldiswalder Rathaus neue ausgegeben. Wer eine benötigt, muss mit seinem Personalausweis und dem Fahrzeugschein ins Rathaus kommen, um ein neues Abzeichen zu bekommen, das ihn dann berechtigt, auch an den beiden Tagen zu Malter in Flammen mit dem Auto in die Wohngebiete an der Talsperre zu fahren.

„Das ist auch eine Sicherheitsfrage. Malter in Flammen ist immerhin eine Großveranstaltung“, begründet Klaus Kaiser diese Umstellung. Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate in verschiedenen Ländern Europas sind die Sicherheitsanforderungen deutlich höher geschraubt worden. Das heißt, dass die Ordnungsbehörden den Kreis der Berechtigten, die mit einem Fahrzeug in das Festgebiet fahren, besser kontrollieren wollen. „Ziel ist, dass diejenigen, die im Sperrgebiet wohnen, auch eine Berechtigung bekommen, um zu ihrem Haus zu fahren. Aber nicht, dass Externe solche Genehmigungen erhalten“, sagt Marcel Hänchen, Leiter des Ordnungsamts Dippoldiswalde.

Voraussetzung für eine Zufahrtsgenehmigung ist auch, dass jemand einen Stellplatz an seinem Haus hat. Die öffentlichen Parkplätze im Maltergebiet, beispielsweise am Mühlfeld oder am Bahnhof Malter, die im Alltag zur Verfügung stehen, werden bei dem Fest für andere Zwecke benötigt. Dort werden beispielsweise Stände aufgebaut. Die Verantwortlichen hoffen, mit der Neuregelung einen Beitrag zur Sicherheit während des Volksfests rund um die Talsperre zu leisten.