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Neue Regeln fürs Hexenfeuer

Die Stadt Bischofswerda will deutlich weniger offene Feuer am 30. April. Deswegen gibt es ab sofort mehr Auflagen.

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© Wolfgang Wittchen

Von Gabriele Naß

Bischofswerda. Jetzt anfangen, Gartenabfälle zu sammeln für das offene Feuer am 30. April? Warum nicht, die Gartensaison beginnt, aber Achtung! Die Stadt Bischofswerda verlangt ab sofort 15 Euro Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf ein Feuer. Bisher gab es das nicht. Dazu kommt: Formlos, telefonisch, per Fax, E-Mail oder SMS kann der Antrag nicht mehr ins Rathaus geschickt werden. Für das Beantragen von „Brauch- und Traditionsfeuern“, wie es die Stadt nennt, gibt es jetzt extra Formulare. Und die wiederum muss man sich im Bürgerbüro oder im Bau-Ordnungsamt holen. Auch eine Frist wird gesetzt: Die Anträge werden vom 4. April an bearbeitet und nur bis zum 15. April, 12 Uhr. Was danach eingeht, fällt untern Tisch, teilt die Rathausspitze mit. Die Regelungen gelten für Bischofswerda, die Ortsteile und für die per Verwaltungsgemeinschaft verbundene Gemeinde Rammenau.

Mehr Ordnung und mehr Sicherheit

Mit der neuen Herangehensweise verfolge seine Stadtverwaltung klare Ziele, sagte Oberbürgermeister Holm Große auf Anfrage. Es gehe um mehr Ordnung und mehr Sicherheit durch weniger Feuer. Es habe zuletzt so viele gegeben, dass sie zum Sicherheitsrisiko geworden sind. Flächendeckende Kontrollen seien unmöglich geworden. Mit den neuen Regeln soll die Feuerwehr, die kontrollieren muss, die Chance bekommen, die Übersicht zu behalten. Die Einschränkung der Beantragungsfrist mache Kontrollen schon im Vorfeld möglich, was ausschließen soll, dass heimlich etwa Sondermüll verbrannt wird.

Nicht jedes Feuer, das beantragt wird, müsse genehmigt werden, sagt OB Große. Aber jedes offene Feuer braucht eine Genehmigung. Die Stadt verweist dabei auf Paragraf 14 ihrer Polizeiverordnung zum Abbrennen offener Feuer. Ausgenommen sind kleine Feuer etwa in Feuerschalen.