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Neue Regeln für Feuerwerker

Kaum ein Sommerabend vergeht ohne die Knallerei am Himmel. Bei privaten Feiern gibt es immer wieder Ärger.

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© Robert Michael

Von Annechristin Bonß

Dresden. Diesen Sommerabend werden die Nickerner so schnell nicht vergessen. Anfang Juli hatte ein Brautpaar das Schloss im alten Dorfkern gebucht. Die Location ist beliebt für private Feiern. Und viele der Gäste wollen ihre rauschende Partynacht mit einem Feuerwerk krönen. So auch an diesem Abend. Über sechs Minuten knallt es gewaltig mitten im Wohngebiet. Funken sprühen mehrere Meter weit, kommen den geparkten Autos gefährlich nahe. Ein Video zeigt das Spektakel. „Habt ihr einen Feuerlöscher dabei?“, fragt ein Mann. Später schreit er „Das gibt Ärger!“ Eine Frau ergänzt, ihre dreijährige Tochter liege jetzt weinend im Bett. Am Tag danach sind umstehende Autos und angrenzende Grundstücke mit Staub, Ruß und Papierfetzen bedeckt. Auch eine Solaranlage soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein.

Der Vorfall in Nickern hat jetzt das Ordnungsamt zu einer Regeländerung in der Vergabepraxis veranlasst. Bisher mussten die Antragsteller bei der Stadt keine Zustimmung des Grundstücksbesitzers oder Pächters der Lokalität vorlegen. Das bestätigt André Vogt. Ihm gehört das Schloss Nickern. Nicht immer habe er gewusst, dass ein Paar oder die Gäste ein Feuerwerk zum Fest mitbringen wollen. Den Ärger der Nachbarn bekommt er nun ab. Und hat reagiert. Feuerwerke, in jeglicher Form, sind aus aktuellem Anlass auf dem gesamten Gelände des Schlosses Nickern aus Brandschutzgründen ab sofort vom Eigentümer untersagt, schreibt er nun auf seiner Internetseite. Die Stadtverwaltung bestätigt die neue Genehmigungspraxis. „Das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigungen wird derzeit entsprechend angepasst“, sagt Stadtsprecherin Diana Petters.

Ob das künftig dazu führt, dass es weniger Feuerwerke in Dresden gibt, bleibt abzuwarten. „Gerade in den Sommermonaten vergeht kaum ein Tag, an dem im Stadtgebiet von Dresden nicht mindestens ein, oft auch mehrere Feuerwerke abgebrannt werden“, sagt Petters. Auch an diesem Wochenende hat es wieder am Dresdner Nachthimmel geknallt. Trotzdem gibt es lange nicht mehr so viele Feuerwerke wie noch vor wenigen Jahren. Im ersten Halbjahr 2017 waren es 153. 2016 insgesamt 211. Seit 2014 sinkt die Zahl kontinuierlich. 2012 gab es noch 267 Feuerwerke.

Die Mitarbeiter im Ordnungsamt unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Feuerwerken. Letztere benötigen dafür keine Genehmigung. Sie zeigen das Feuerwerk lediglich bei der jeweiligen Stadt an. Es gilt das Sprengstoffgesetz. Wer privat bunte Bilder an den Nachthimmel zaubern will, der muss sich dafür eine Ausnahmegenehmigung holen und einen Grund haben, zum Beispiel eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag. Nur am Silvesterabend ist das nicht notwendig. Für alle anderen Tage müssen sich Feuerwerksfans 14 Tage vorher bei der Stadtverwaltung melden. 75 Euro kostet die Bearbeitung.

Tiere und Natur dürfen nicht leiden

Dabei gibt es einige Regeln. So ist das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Ausnahmen können dabei jedoch gemacht werden. Zudem sind immer auch natur- und tierschutzrechtliche sowie forstliche Punkte zu berücksichtigen. Unter anderem ist aus diesen Gründen Pyrotechnik im Großen Garten verboten. Eine maximale Höchstanzahl an Feuerwerken pro Tag gibt es nicht. Einzelne Tage, an denen ein generelles Verbot gilt, existieren ebenfalls nicht, teilt die Stadtverwaltung mit.

Diese Vorschriften sind einigen Kritikern noch nicht genug. Politiker der Grünen sehen die Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt noch mehr in der Pflicht. „Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Altnickern hätte das Ordnungsamt bei einem Vor-Ort-Termin eine Gefahrenabschätzung vornehmen und entsprechende Auflagen erteilen müssen“, sagt Julia Günther, Ortsbeirätin der Grünen in Prohlis „Es muss ein Ende haben, dass Feuerwerke der Kategorien 2 und 3 in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung und im Landschaftsschutzgebiet abgebrannt werden dürfen“, fordert Grünen-Stadträtin Ulrike Hinz.

Die Kategorie 2 betrifft Kleinfeuerwerke, die von jedem Bürger abgefeuert werden dürfen. Dafür wird aber die Genehmigung benötigt. Feuerwerke der Kategorie 3 und 4 dürfen aufgrund ihrer Gefährlichkeit nur von ausgebildeten Experten nach dem Sprengstoffgesetz aufgebaut und angezündet werden.

Dabei freut sich nicht jeder an den Feuerwerken. In diesem Jahr haben sich bisher fünf Dresdner deswegen bei der Stadt beschwert. 2016 gingen insgesamt neun Beschwerden ein. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffrecht wird das Land aktiv. Dabei drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro, wenn das Feuerwerk zum Beispiel nicht angemeldet oder außerhalb der zulässigen Zeiten abgefeuert wurde. Von November bis März wäre das nach 22 Uhr, von April bis Oktober am Freitag und Sonnabend sogar nach 22.30 Uhr und im Mai, Juni und Juli nach 23 Uhr. Für nicht genehmigte private Kleinfeuerwerke in Dresden wurden 2016 35 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sagt Holm Felber, Sprecher der Landesdirektion Sachsen. 2017 gibt es in gleicher Sache bislang 22 laufende Verfahren.