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Polizeiverordnung teils ungültig

Die Vorschrift soll Sicherheit und Ordnung in der Stadt aufrechterhalten. Doch die erst im Januar erneuerte Satzung ist in Teilen ungültig.

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© Symbolfoto: Robert Michael

Von Sandro Rahrisch

Sie verbietet Kindern das Betteln auf Dresdens Straßen und schreibt vor, wo Hunde an die Leine gehören: Die Polizeiverordnung soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten. Doch die Satzung, die erst im Januar vom Stadtrat erneuert wurde, ist in Teilen ungültig, wie das Rathaus nun herausgefunden hat.

Die Zeiten, zu denen alte Flaschen in Glascontainer geworfen werden dürfen, sind nämlich widersprüchlich. So steht in ein und demselben Absatz, dass es verboten ist, ab 19 Uhr Krach zu machen. Weiter unten heißt es, man dürfe es von 7 bis 20 Uhr scherbeln lassen. Doch das ist nicht die einzige Verwirrung: So ist ebenfalls zu lesen, der Einwurf von Altglas sei an Sonn- und Feiertagen ab 19 Uhr untersagt. Später steht aber dort, dass dies an Sonn- und Feiertagen gar nicht erlaubt ist.

Weder der Verwaltung noch den Stadträten war dies im Vorfeld aufgefallen, so Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Tatsächlich führt der Widerspruch nun dazu, dass dieser Teil der Polizeiverordnung ungültig ist, teilt das Rechtsamt auf SZ-Nachfrage mit. Die unklar geregelten Einwurfzeiten hätten außerdem zur Folge, dass eindeutige Verstöße in den letzten zwei Monaten nicht verfolgt werden konnten. Alle anderen Punkte der Polizeiverordnung, darunter das Kinder-Bettelverbot, der Leinenzwang sowie das Fütterungsverbot für Tauben und Ratten, seien allerdings gültig, betont die Stadtverwaltung.

Lange sollen nächtliche Glas-Entsorgungsaktionen aber nicht straffrei bleiben. Am Donnerstag wird sich der Stadtrat der Glascontainer noch einmal annehmen und einen eindeutigeren Text beschließen. „Das Einwerfen von Altglas in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter ist Montag vor 7 Uhr und, Montag bis Freitag von 19 bis 7 Uhr des nächsten Tages, an Sonnabenden zwischen 13 und 15 Uhr sowie ab 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt“, soll es in Zukunft heißen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Um den Dresdnern einen ruhigen Nachtschlaf sowie ein erholsames Wochenende zu sichern, schreibt die Verordnung außerdem Zeiten für den Betrieb von Rasenmähern, Häckslern, Sägen und Bohrern vor. Auch wer ein Musikinstrument spielt, muss sich vorsehen. Das ist nur dann erlaubt, wenn sich niemand davon gestört fühlt, insbesondere, wenn das Fenster oder die Balkontür offenstehen.