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Neue Hürden für Motorboote auf dem See

Weitere Naturschutzgutachten könnten deren Genehmigung für den Berzdorfer See bis 2018 verzögern.

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© Jens Trenkler

Von Sebastian Beutler und Ingo Kramer

Es waren nur wenige Worte von Heinz Kolb, doch sie sandten Schockwellen durch den Raum der Jägerkaserne am Montagabend. Der Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden hatte dem versammelten Planungsverband Berzdorfer See gerade mitgeteilt, dass auf Drängen der sächsischen Naturschutzbehörden neue, umfangreiche Gutachten nötig sind, ehe für den See die allgemeine Schiffbarkeit erklärt werden kann. Damit könnte sich dieser Schritt um ein Jahr auf 2018 verzögern. Entscheiden soll sich dies auf einer Beratung in dieser Woche. Mit dieser Schiffbarkeitserklärung verbinden sich große Hoffnungen für den See. Dann soll praktisch für immer feststehen, welche Motorboote wann und mit welchem Tempo über den See fahren dürfen, Fahrgastschiffe sollen zugelassen, Surfen, Baden, womöglich Kitesurfen ermöglicht werden. Die Anrainerkommunen müssen dann nicht mehr Jahr für Jahr eine wasserrechtliche Genehmigung für das Segeln, Baden oder Bootfahren beim Landratsamt stellen – immer in der Ungewissheit, ob das grüne Licht auch bis zum Saisonbeginn vorliegt.

Die Schockwellen waren auch deshalb so unerwartet, weil bislang alle davon ausgingen, dass die bereits vorgelegten Unterlagen für die Schiffbarkeitserklärung ausreichen. So habe, erklärte gestern der Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege, die Stadt alle nötigen Zuarbeiten rechtzeitig geliefert. Das bestätigt auch Heinz Kolb, der mit solchen Verfahren große Erfahrungen im Leipziger Seenland gesammelt hat. Doch im Protokoll einer Sitzung der Naturschutzbehörden heißt es nun, dass die bisherigen Gutachten nicht ausreichen, weil sie nicht auf die künftige Nutzung des Sees ausgerichtet seien. Vermutlich wollen die Behörden einfach nur auf Nummer sicher gehen und nicht ein zweites Mal einen Fall wie im Leipziger Seenland erleben. Dort musste mitten in der Saison eine Genehmigung zurückgenommen und neue Naturschutzgutachten eingeholt werden.

Über die Folgen, die ein neues Naturschutzgutachten für den Bootsverkehr auf dem See hat, gingen gestern die Meinungen auseinander. Für Vogelkundler Markus Ritz ist diese Entwicklung nicht überraschend. Er hatte mit der Fachgruppe Ornithologie schon in der Vergangenheit die Vogelschutzgutachten am See erarbeitet und vorgelegt. Er glaubt, dass auch neue umfangreiche Gutachten vor der neuen Segelsaison vorliegen könnten. Zwar ist normalerweise für die Zählung der Tiere ein Jahr nötig. Aber die Fachgruppe hätte den Vorteil, dass sie schon seit Jahren die Arten am See beobachtet und zählt. Falls sie den Zuschlag erhält, könnte sie diese Ergebnisse verwenden und daher schneller zu einem Ergebnis kommen.

Oberbürgermeister Siegfried Deinege verweist darauf, dass die jetzige wasserrechtliche Genehmigung auch für 2017 gilt: also Baden an drei Stellen, Hafenbetrieb und Segelboote. In begründeten Fällen könnten auch Erweiterungen beantragt werden, beispielsweise für Motorboote. Auf deren schnelle Genehmigung hoffen vor allem die Akteure am Hafen. Für Kommwohnen-Chef Arne Myckert sind sie die „tragende Säule in der langfristigen wirtschaftlichen Betreibung des Hafens“. Hafenmeister Siegfried Hoche sieht das genauso, zumal er beobachtet hat, dass Motorboote an anderen Seen 50 bis 60 Prozent der Schiffe in den Häfen ausmachen.

Schönaus Bürgermeister Christian Hänel aber kann es nicht verstehen, dass nach so viel Geld, das der Planungsverband bereits für den Naturschutz ausgegeben hat, immer noch nicht feststeht, welche Wasserflächen am See aus Gründen des Naturschutzes für Boote tabu sind.