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Nachbarn stinkt Gülle in der Striegis

Ein 36-jähriger Mann aus Pappendorf stand wegen Gewässerverunreinigung vor Gericht. Das wird für ihn teuer.

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© Montage Anne Hübschmann

Döbeln. Von Dezember 2013 bis Ende Februar 2014 soll aus der Abwasseranlage einer Schweinezuchtanlage in Pappendorf Schweinegülle in einen Bach eingeleitet worden sein, der in die Striegis führte. Auch die wurde verunreinigt. Wegen des Vorfalls erhielt der Betreiber der Schweinezuchtanlage einen Strafbefehl. Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 4 500 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln.

Weil das Wasser nach Gülle roch, erstattete ein Nachbar des Landwirtes eine Anzeige beim Landratsamt. Die Mitarbeiter der Behörde fuhren hin. Sie sahen, dass aus einer Regenwasserleitung Gülle austrat. Sie nahmen mehrfach Proben vor Ort. Die Belastung lag teilweise sechs- bis 20-fach über den zulässigen Werten. Der Landwirt wurde angehalten, seine Gülleleitungen in Ordnung zu bringen.

„Ich habe die Gülleleitungen spülen lassen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Sie waren dicht. Allerdings soll es im Dezember 2013 im Pumpenhaus seiner Anlage eine Havarie gegeben haben. Eine Pumpe war kaputt. Ein Gutachten der Dekra vom Oktober 2013 bestätigte, dass die Leitungen in Ordnung waren. Doch das Pumpenhaus hatten die Fachleute nicht begutachtet.

Als die Mitarbeiter des Landratsamtes im Dezember weitere Proben nahmen, stellten sie fest, dass die Leitungen noch immer undicht waren. Die Austrittsmenge hatte sich nur verringert. Eine Zeugin sagte in der Verhandlung, dass die Dichtheit der Gülleleitungen in der Schweinezuchtanlage bis heute nicht nachgewiesen ist. Bei ihrer Überprüfung sahen die Mitarbeiter der Behörde, dass die Gülleanlage veraltet war und die Rohre und Schächte Risse hatten. Weil die Abwasserleitung der Güllebecken über einer Regenwasserleitung lag, konnte die Jauche ins Regenwasser gelangen. Dass die Gülle von einem benachbarten Feld in den angrenzenden Bach gelaufen ist, schlossen die Zeugen aus.

Der Landwirt befand sich zur Tatzeit in einer Zwickmühle. Er war eine Sanierungsverpflichtung eingegangen. Er wollte ein neues Güllesilo bauen und danach die alten Leitungen stilllegen. Doch die Genehmigung für den Bau zog sich über zwei Jahre hin. Das Gutachten der Dekra war für ihn das Gütesiegel dafür, die Anlage weiter zu betreiben. Aufgrund des Gutachtens ging er auch in Einspruch zum Strafbefehl.

Deswegen wollte Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke aus Potsdam seinen Mandanten freigesprochen sehen oder für ihn wenigstens eine Verfahrenseinstellung erreichen. Doch damit waren weder Staatsanwalt Marcus Schori noch Richter Janko Ehrlich einverstanden. „Wenn der Tüv mein Auto für gut befindet und hinterher tritt immer noch Kraftstoff aus, muss ich mich auch kümmern“, sagte Richter Ehrlich. Daraufhin zogen Verteidiger Dr. Hentschke und sein Mandant den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Der Angeklagte muss nun die Geldbuße in Höhe von 4 500 Euro zahlen. (hk)