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Fristen laufen ab

Der Insolvenzverwalter rechnet nicht mit zusätzlichen Forderungen durch Varo Energy. Gespartes Geld aus Abos ist dennoch in Gefahr.

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© Symbolbild/Claudia Hübschmann

Von Marcus Herrmann

Meißen. Nach der Übernahme von Schneider-Mineralöl durch den Konzern Varo Energy waren Kunden zuletzt dazu aufgerufen, ihre Forderungen an den Insolvenzverwalter schriftlich weiterzuleiten. Wie viele Verbraucher überhaupt von der Insolvenz betroffen sind, sagt Insolvenzverwalter Olaf Seidel nicht. „Da es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein nicht öffentliches Verfahren handelt, darf ich leider keine Angaben zur Zahl der betroffenen Verbraucher machen.“ Er teilt aber mit: „Betroffen vom Auszahlungsverbot hinsichtlich der Guthaben sind Kunden der Schneider Mineralöl Meißen GmbH und der BHG Energiehandel GmbH.“

Die meisten Kunden der ehemaligen Schneider-Mineralöl-GmbH hätten mittlerweile ihre Ansparbeträge mit dem Unternehmen gekündigt. Diese gälten durch die Insolvenz ohnehin als erloschen.

Nach Seidels Auffassung kommen nun keine weiteren Zahlungen auf „Wärme-Abo“-Kunden zu. „Nachzahlungen zur Ansparung auf künftige Lieferungen müssen nicht geleistet werden.“

Nachforderungen bis Mittwoch

Außerdem versichert der Experte, dass Zahlungen auf Verträge zur Ansparung von Guthaben auf künftige Lieferungen nicht mehr eingefordert würden. „Nur für Kunden mit Verbindlichkeiten gelten weiter die bisherigen Raten“, teilt Seidel mit. Unklar sei allerdings, ob „Wärme-Abo“-Kunden, die größere Beträge angespart hatten, nach der Insolvenz und dem Betriebsstart für Varo Energy, diese teilweise oder komplett zurück bekommen. „Das lässt sich heute noch nicht seriös prognostizieren“, so der Verwalter. Grundsätzlich habe der beauftragte Insolvenzverwalter die Nutzer bereits am 9. Mai angeschrieben und um Forderungsanmeldung gebeten. Am kommenden Mittwoch läuft nun die Frist für Nachforderungen endgültig ab. „Sie wurde vom Insolvenzgericht einheitlich für alle beteiligten Insolvenzgläubiger festgesetzt. Maßgeblich für die Kürze der Frist dürfte der hohe Aufwand für die Vorbereitung des Prüftermins gewesen sein“, erklärt Olaf Seidel. Die Entscheidung über Zugeständnisse gegenüber betroffenen Kunden liege losgelöst von seinen Befugnissen allein bei der neuen Gesellschaft.