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Musik-Unternehmer hat zu Hause Zoff

Nur knapp hat Abdoulaye Balde vermieden, dass er wieder verurteilt wird. Viel hat nicht gefehlt.

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© André Wirsig

Von Alexander Schneider

Da hatte sich der 56-jährige Club-Veranstalter wohl etwas verhoben. Es sei alles wieder ausgeräumt, behauptete Abdoulaye Balde gestern in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden. Wenn sich der bekannte Dresdner Party-Veranstalter und Black-Music-Experte (früher „Motown-Club“, heute „Timesqare“ in der Königsbrücker Straße) da mal nicht täuschte.

Laut Anklage soll Balde trotz mehrfacher Aufforderung die Wohnung der Mutter seines Kindes lange nicht verlassen haben. Die Rede war von zwei nächtlichen Besuchen im November vergangenen Jahres. Balde habe mit einem Zweitschlüssel, den er unberechtigt erlangt habe, unerlaubt die Pieschener Wohnung betreten. Bei seinem zweiten Besuch soll er darüber hinaus seine ehemalige Lebensgefährtin als „Schlampe“ beschimpft haben – strafrechtlich ist das Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Balde sagte, die Sache sei längst erledigt. Er habe sich mit der 34-jährigen Mutter seines Sohnes (5), ausgesprochen. Sie habe die Anzeige zurücknehmen wollen. Die Frage von Richter Roland Wirlitsch, ob Balde mit der Geschädigten verheiratet sei, beantwortete er mit „noch nicht“. Da stutzte der Richter, denn der Angeklagte hatte zuvor angegeben, verheiratet zu sein.

Balde erklärte, er hätte den Schlüssel zur Wohnung besessen, weil er sich während des Urlaubs der Mutter um seinen Sohn gekümmert habe. Es habe beim zweiten Mal Streit gegeben, weil die 34-Jährige angeblich das Kind geschlagen habe. „Du kannst das Kind doch nicht schlagen“, will er der Frau zu verstehen gegeben haben. Bei der Auseinandersetzung sei auch er von der Kindesmutter ins Gesicht geschlagen worden. Als „Schlampe“ habe er sie nicht bezeichnet: „So etwas mache ich nicht“. Er habe zu ihr „guck’ dich mal an“ gesagt.

„Grenze zeigen“, sagt die Ex

Nachdem sich nun jedoch alle wieder so gut verstünden, könne man die Sache ja auch einstellen, schlug nun Baldes Verteidiger vor, am liebsten ohne jede Sanktion. Doch damit waren weder der Richter noch die Staatsanwältin einverstanden. Es sei zu viel passiert, sagte Wirlitsch. Die Frau habe bei der Polizei eine vierseitige Aussage zu Protokoll gegeben, es klinge ernst. Darüber hinaus sei Balde bereits dreimal zu Geldstrafen verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung und Nötigung.

Richter Wirlitsch wollte von der Geschädigten selbst hören, wie ernst es ihr ist. Daher befragte er die Frau außerhalb der Verhandlung. Dann die Überraschung: „Sie bleibt bei ihrer Anzeige“, sagte Wirlitsch. Der Frau sei es wichtig, dass dem Angeklagten Grenzen aufgezeigt würden. Daher war an eine Einstellung zum Nulltarif nicht zu denken. Balde muss nun eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro an die Opferhilfe Sachsen zahlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Sein Vorteil: Es gibt keinen weiteren Eintrag im Vorstrafenregister.

Völlig überrascht war auch die 34-Jährige nach dem Prozess, als sie von Baldes angeblicher Heiratsabsicht erfuhr. Nein, es sei keine Hochzeit geplant. Die Beziehung mit dem Unternehmer sei nach acht Jahren unter anderem auch deswegen gescheitert, weil er als Muslim mit einer oder gar mehreren Frauen verheiratet sei.