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Moritzburger Fasane dürfen im Freien scharren

Seit November gilt in Sachsen für in Gefangenschaft gehaltene Vögel eine Stallpflicht. Wegen der Vogelgrippe. Doch es gibt Ausnahmen. Aber auch Verstöße.

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© Sven Görner

Von Sven Görner und Christoph Scharf

Moritzburg. Die meisten der im zu Ende gegangenen Jahr am Fuße des Moritzburger Fasanenschlösschens geschlüpften Fasane hat Züchter René Kreher inzwischen verkauft. Viele wurden gleich nebenan in der Churfürstlichen Waldschänke verspeist. Der Großteil der Jagdfasane, die jetzt noch in den historischen Anlagen leben, sollen nicht als Braten enden. Zumindest nicht gleich. Sie will René Kreher an Jagdpächter abgeben. Zum Auswildern. Momentan ist das wegen der Vogelgrippe aber nicht möglich.

Eigentlich hätte der Moritzburger seine Tiere deswegen seit Mitte November wegsperren müssen. Denn seitdem gilt für in Gefangenschaft gehaltene Vögel eine Stallpflicht. Doch René Kreher hat dazu auf dem Gelände der historischen Fasanerie, die er 2006 wiederbelebt hat, keine Möglichkeit. Das Gelände gehört dem Freistaat, er ist nur Pächter. Nicht einmal alle seine kostbaren Zuchttiere kann er in komplett geschlossenen Volieren unterbringen.

Darum gehört er zu den elf Tierhaltern, denen das Landratsamt Meißen bislang eine Ausnahme von der Stallpflicht erteilt hat: „Es handelt sich um Laufvogelhaltungen – Strauß, Emu, Nandu – und Vögel anderer Arten, insbesondere Greifvögel in Tierparks“, sagt René Weinhold vom Landratsamt. Und eben die Fasane in Moritzburg. Genau so wie die Rebhühner, Fasane und Uhus im benachbarten Wildgehege des Sachsenforstes. Alle Ausnahmen würden durch regelmäßige Untersuchungen abgesichert.

Aller 14 Tage muss René Kreher, ebenso wie das Wildgehege, Kotproben der Vögel beim Veterinäramt abgeben, die dort auf die gefährlichen Erreger untersucht werden. Für den Züchter bedeutet das, im Monat zusätzliche Kosten in Höhe von 100 Euro und noch mehr Zeit in die Haltung zu investieren. Denn ohnehin ist er täglich ein- bis zweimal bei seinen Tieren. „Zum Füttern, aber auch um zu schauen, ob ich Veränderungen feststelle“, sagt der Moritzburger.

Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Stallpflicht hat das Landratsamt bislang über 30 Kontrollen gemacht. Dabei wurden mehr als 20 Verstöße bei Hobbyhaltern festgestellt, in den anderen Fällen war zum Zeitpunkt der Kontrolle alles in Ordnung. Der Landkreis verwarnt Tierhalter, die zum ersten Mal gegen die Aufstallungspflicht verstoßen und fordert sie dazu auf, die Tiere sofort geschützt unterzubringen. Hintergrund ist die Gefahr, dass Geflügel von Wildvögeln angesteckt werden kann. „Auch wenn der eine oder andere Tierhalter die Stallpflicht für überzogen und nutzlos hält, sind doch bis auf einen Tierhalter alle der Aufforderung nachgekommen“, sagt René Weinhold. Gegen diesen Tierhalter werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Anzeigen kommen in den meisten Fällen von Bürgern. Aber auch die Polizei und die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes hätten selbst schon Verstöße festgestellt.

Bislang sei der Landkreis von der Geflügelpest verschont geblieben. Das sei ein glücklicher Umstand – vor dem Hintergrund von mittlerweile über 600 Virusnachweisen in Deutschland. „Schließlich ist der weitaus überwiegende Teil der etwa 1 900 Geflügelhalter im Landkreis bisher sehr diszipliniert.“ Da täglich bundesweit neue Seuchenausbrüche oder Virusnachweise dazukommen, sei aus hiesiger Sicht kurzfristig nicht damit zu rechnen, dass die allgemeine Stallpflicht oder das Geflügelausstellungsverbot aufgehoben werden.