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Mit einem ewigen Grinsen

Schläge und Beleidigungen schienen bei einem Mann zur Gewohnheit zu werden. Genau wie sein Bierkonsum.

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© Symbolfoto: F. Schröder

Von Nadine Franke

Dresden. Obwohl er bereits in Haft sitzt, muss sich Polychronis S. am Mittwoch vor Gericht gleich wegen mehrerer Taten verantworten. Zwei Verfahren sollten sogar zusammengelegt werden. Überschattet wird der Prozess von seinem Grinsen, das während der Verhandlung im Amtsgericht nicht aus seinem Gesicht zu bekommen ist.

Dieses Verhalten lässt auch Richterin Annegret Lissel an der Reue des 27-Jährigen zweifeln, wie sie sagt. Die Anklage ist lang, doch ein Wort fällt immer wieder: Alkohol. Scheinbar war S. bei seinen Taten immer alkoholisiert. Erst soll der Grieche im Januar 2016 einen Polizeibeamten auf der Leubnitzer Straße als „Nazi“ beschimpft haben. Dann habe er wohl sechs Wochen später einer Frau im Vorbeigehen auf den Po gehauen. Dabei hatte er 1,48 Promille.

Schwerer wiegen die zwei späteren Körperverletzungen. Am 9. April 2016 habe S. einem Mann auf der Budapester Straße mehrfach ins Gesicht geschlagen. Erneut handgreiflich sei er bei einer Fahrkartenkontrolle gewesen. Als ihn ein Kontrolleur am 16. Januar 2017 beim Schwarzfahren erwischt habe, soll er dem Kontrolleur die linke Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei habe er auch die 300 Euro teure Brille beschädigt.

Auf die Anhörung der sieben geladenen Zeugen verzichtet die Richterin, denn S. zeigt sich geständig. Er räumt ein: „Immer mit Alkohol, das ist ein Problem.“ Für diese Beleidigungen und zweifache Körperverletzung mit einer Sachbeschädigung wird er zu sieben Monaten Haft verurteilt. Die Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt.

Doch eine weitere Anklage bleibt noch offen. S. hat sich zuletzt im Mai der Polizei widersetzt. Erst soll er einen Polizisten als „Fotze“ beleidigt haben, sei geflohen und habe schließlich nach einem Beamten getreten. Daran könne sich S. nicht mehr erinnern, grinst aber trotzdem. Er wisse nur noch, dass er einfach sein Bier holen wollte. So muss dieser Fall in einem zweiten Verfahren geklärt werden. Am Mittwoch bleibt es bei einer Bewährungsstrafe. Freiheit wird er trotzdem noch nicht genießen. S. verlässt das Gericht in Handschellen in Richtung Gefängnis – um eine frühere Geldstrafe weiter abzusitzen.