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Mit der Russenmafia gedroht

Zwei Männer standen wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Das angebliche Opfer verwickelt sich in Widersprüchen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Es waren bizarre Szenen, die sich nach den Aussagen eines Mädchens am späten Nachmittag des 29. März 2016 in einem Haus an der Stadtbadstraße in Roßwein abspielten. Dort soll ein 54-jähriger Mann die 16-Jährige in seiner Wohnung ins Gesicht geschlagen und bespuckt haben. Angeblich hatte die Geschädigte Handys gestohlen. Anschließend zerrten er und ein 27-jähriger Mitangeklagter das Opfer in den Keller und fesselten es an einen Stuhl. Danach tauchten, um es einzuschüchtern, mehrere Männer auf. Die Männer hätten schwarze Tücher mit Totenköpfen vor den Gesichtern getragen, so das Mädchen. Die Angeklagten sagten, das seien Russen. Diese seien gekommen, um sie zu holen. Als die Täter glaubten, dass die Polizei vorm Haus steht, ließen sie von ihrem Opfer ab.

Der Staatsanwalt brachte in der Verhandlung noch einige kleinere Gaunereien zur Anklage. Der 54-Jährige hatte eine geborgte Kettensäge seines Vermieters nicht zurückgegeben und später für zehn Euro verkauft. Beim Durchsuchen einer Gartenlaube fand die Polizei auch einen unterschlagenen Sägebock und eine Mülltonne. Zu der Durchsuchung war es gekommen, als der Beschuldigte den Einbruch in seine Laube vortäuschte, um die Versicherung zu kassieren. Als die Beamten wegen des Einbruchs in Roßwein eintrafen, soll der Beschuldigte einer Polizistin einen Vogel gezeigt haben. Außerdem schlug der 54-Jährige vermutlich im September 2016 auf der Hainichener Straße in Döbeln einen Mann mit der Faust ins Gesicht und drohte ihm, ihn zu töten.

Zu den Taten befragt, leugneten die Angeklagten, die 16-Jährige geschlagen, gefesselt und bedroht zu haben. „Der Keller ist zugeschlossen “, sagten sie. Angeblich hatte das Opfer sie schon einmal wegen Vergewaltigung angezeigt.

Die Geschädigte konnte wenig Klarheit in den Fall bringen. Was sie der Polizei sagte, steht im Widerspruch zu dem, was sie vor Gericht angab. Deswegen wird das Verfahren mit weiteren Zeugen fortgesetzt, die Licht in den Fall der Freiheitsberaubung bringen sollen. Die weiteren Straftaten gestand der 54-Jährige nur teilweise oder er bagatellisierte sie. Doch die Aussagen der Zeugen bewiesen, dass die Vorfälle genauso geschehen sind, wie sie in der Anklageschrift stehen.