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Mit Bestpreisgarantie bestens abgezockt

Optiker, Baumärkte oder Elektronikhändler versprechen sorgloses Einkaufen. Doch Wissenschaftler sehen darin etwas ganz anderes.

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© dpa

Düsseldorf. Bestpreis-Garantien sind beliebt. Optikerketten wie Fielmann oder Krane bieten sie ebenso an wie die Baumarktketten Bauhaus und Hornbach. Auch Möbel- und Elektronikhändler werben damit um Kunden. Das Prinzip ist einfach: Wer das gleiche Produkt nach dem Kauf woanders billiger sieht, kann es umtauschen oder bekommt die Preisdifferenz erstattet. Manchmal sogar noch etwas mehr.

Das gibt den Kunden das schöne Gefühl, vor überhöhten Preisen geschützt zu sein. Doch einige Wissenschaftler halten die Praxis für alles andere als verbraucherfreundlich. Ganz im Gegenteil: Sie sei sogar „ein Instrument zur Durchsetzung hoher Preise“, warnt der Volkswirt Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim.

„Tief- oder Niedrigstpreis-Garantien sollen den Eindruck besonders günstiger Angebote und eines intensiven Wettbewerbs vermitteln“, erklärt Schwalbe. Aber in Wirklichkeit ermögliche eine Preisgarantie es dem Unternehmen, vergleichsweise gefahrlos die Preise zu erhöhen.

Denn im schlimmsten Fall müsse es zwar zum Preis der Konkurrenten verkaufen – bekomme aber von uninformierten Käufern den höheren Betrag. Dies könne sogar dazu führen, dass sich die Preise insgesamt auf einem höheren Niveau einpendeln, wenn andere Unternehmen dem Beispiel folgen. Eine Fallstudie über Preisgarantien bei drei Supermarktketten in den USA habe dies bestätigt, betont Schwalbe.

Die Unternehmen sehen das natürlich anders. „Unsere Absicht ist es, den Kunden eine Sicherheit zu geben“, sagt etwa Bauhaus-Sprecher Robert Köhler. Jährlich werde die „Tiefpreisgarantie 12%“ von einigen 10.000 Kunden in Anspruch genommen. Das koste Bauhaus einen kleinen Millionenbetrag. Köhler betont, der Wettbewerb in der Branche sei hart – schon deshalb könne es sich das Unternehmen nicht erlauben, überhöhte Preise zu nehmen.

Auch Deutschlands größte Augenoptikerkette Fielmann verteidigt die bereits 1982 eingeführte „Geld-zurück-Garantie“ vehement. Sie sei ein „einklagbarer Rechtsanspruch“ der Kunden und Ausdruck der Preiswürdigkeit des Unternehmens. Fielmann beobachte den Markt genau und erfasse im Jahr mehr als 100.000 Preise der Wettbewerber. Der Baumarktkonzern Hornbach hält die Einschätzung des Ökonomen ebenfalls für „nicht nachvollziehbar – besonders nicht in einem Land mit derart preisbewussten und preissensiblen Konsumenten“.

Doch Schwalbe steht nicht allein mit seinen Bedenken da. Auch der Kartellrechtler und Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, befürchtet wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen von Preisgarantien. „Wenn ein Unternehmen wie Fielmann so etwas anbietet, entmutigt das die Konkurrenz, mit günstigeren Preisen gegenzuhalten. Dies könnte sogar insgesamt zu höheren Preisen führen“, meint er. Juristisch gesehen gebe es aber kaum eine Handhabe, gegen solche Strategien vorzugehen. Das Kartellverbot greife hier grundsätzlich nicht. Schließlich gehe es nur um Abmachungen des Unternehmens mit den einzelnen Kunden – nicht um Absprachen mit Wettbewerbern.

Schwalbe rät Verbrauchern, Preisgarantien „nicht besonders ernst zu nehmen“ und lieber selbst einen Preisvergleich vorzunehmen.

Ohnehin gibt es Branchen, in denen die Methode schon auf dem Rückzug ist. Deutschlands größte Elektronikmarktketten Media Markt und Saturn warben früher ebenfalls mit Preisgarantien. Inzwischen haben sich die beiden Metro-Töchter davon jedoch verabschiedet. (dpa)