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Missbrauchsprozess ohne Bademeister

Ein Syrer und ein Iraner sollen zwei Mädchen im Arnholdbad begrapscht haben. Am ersten Verhandlungstag fehlen schon Zeugen.

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© André Wirsig

Von Kay Haufe

Was geschah wirklich am Abend des 14. Februars 2016 im Arnholdbad? Ein 23-jähriger Syrer und ein 31-jähriger Iraner werden beschuldigt, im Außenbecken zwei zehn- und elfjährige Mädchen am Po angefasst zu haben. Einer soll zudem versucht haben, einem der Mädchen den Badeanzug wegzuziehen. Der andere soll dem anderen Mädchen mit seiner Hand in Richtung rechte Leiste und Hüfte gerieben haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Beide Beschuldigten äußerten sich in ihrem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden nicht zu den Vorwürfen.

Die Mutter des einen Mädchens hatte beide ins Schwimmbad begleitet. Während der Tatzeit lag sie jedoch auf einer Liege im Innern, sagte sie am Donnerstag aus. Ihre Tochter kam damals aufgeregt zu ihr gelaufen und sagte, dass sie angefasst und belästigt worden sei. Daraufhin hatte die Mutter den Bademeister verständigt, der die Polizei informierte. Diese habe mit einem Mädchen im Bad nach den Tätern gesucht und mit dem anderen am Ausgang. „Meine Tochter konnte erkennen, wer es war“, sagte die Mutter. Zwei Polizeibeamtinnen, die bei der Suche im Bad nach den Tätern dabei waren, sagten aus, dass beide Verdächtige durch die Mädchen identifiziert wurden, einer im Whirlpool, der andere bereits angezogen. Auch Farbe und Aussehen der Badehosen stimmten jeweils mit den Beschreibungen der Mädchen überein. Der Mann im Whirlpool sei aufgefallen, weil er starr nach vorn geblickt habe, als die Polizisten im Raum waren.

Noch mehr Klarheit hätte der Bademeister als Zeuge schaffen können. Doch er kam nicht, wie auch eines der Mädchen. Dieses sollte jedoch vom Vater am Nachmittag noch ins Gericht gebracht werden. Richterin Susanne Burbach-Wieth hat nun einen zweiten Termin Ende Mai angesetzt, zu dem auch der Bademeister gehört werden soll. Die Aussagen der Mädchen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.